Wird ein PKW privat genutzt muss der geldwerte Vorteil nach einer festen Ordnung versteuert werden. Anders sieht es bei der beruflichen Nutzung aus. Hier steht dem Unternehmen die Wahl zwischen der 1 Prozent Regelung oder der Nutzung eines Fahrtenbuchs.
Bei der 1 Prozent Regelung wird zur Berechnung der Einkommenssteuer 1 Prozent des Bruttolistenpreises veranschlagt. Das monatliche Bruttogehalt wird entsprechend um diesen Wert erhöht, wodurch der Steuersatz angepasst wird.
Steuerliche Aspekte der 1 Prozent Regelung
Geht man davon aus, dass ein Arbeitnehmer 4.000 Euro brutto im Monat verdient und der Wagen mit der 1 Prozent Regelung versteuert wird und das Auto 50.000 Euro Brutto kostet. Damit kommen für den Wagen virtuell 500€ monatliche auf das Gehalt drauf zuzüglich 0,03 % des Bruttolistenpreises für jeden gefahrenen Kilometer zwischen Wohnort und Unternehmenssitz. Ist das Unternehmen 30 Kilometer entfernt, werden dafür 0,9 Prozent veranlasst.
- Bruttogehalt: 4.000 Euro
- Bruttolistenpreis: 50.000 Euro
- monatlicher Preis für das Auto aufgrund der 1 Prozent Regelung: 500 Euro
- monatlicher Preis für die Kilometeranzahl: 450 Euro
Somit würde der Arbeitnehmer versteuert werden, als wenn er ein monatliches Bruttogehalt von 4.950 Euro verdienen würde.
Deutlich weniger Aufwand beim Elektroauto
Elektroautos sind die Zukunft. Genau aus dem Grund werden diese auch entsprechend gefördert und Unternehmer profitieren von geringeren Kosten. Neben diversen Boni, wie dem Umweltbonus beim E Auto, welches es beim Erwerb gibt, muss das Elektroauto als Dienstwagen lediglich zu 0,25 % versteuert werden, sofern dieses den Bruttolistenpreis von 60.000 Euro nicht übersteigt. Auch die zurückgelegten Kilometer zur Arbeitsstätte werden geviertelt.
Wäre das Auto aus dem obigen Beispiel ein Elektroauto würde der Arbeitnehmer lediglich 225 Euro mehr versteuern im Monat.
Dabei spielt es erst einmal keine Rolle, ob der Arbeitnehmer das Auto am Leasingmarkt geleased, per Kredit erworben oder Bar gekauft hat. Wobei ein gewerbliches Leasing sich für die meisten Unternehmen am ehesten lohnt aufgrund diverser steuerlichen Vorteile.
Wie kann die 1 Prozent Regelung umgangen werden?
Wie so überall im Leben gibt es auch bei der Versteuerung von Firmenwagen legale Tricks, um die Steuer zu minimieren. Eine Möglichkeit besteht darin die Werbekosten, wie den Fahrtkostenzuschuss pauschal zu versteuern. Das hat den Vorteil, dass keine Sozialabgaben anfallen. Ist der Arbeitnehmer viel im Home-Office und maximal 15-mal im Monat vor Ort, so kann überlegt werden eine individuelle Bewertung vorzunehmen. Dadurch würde die Kilometerpauschale entfallen und jede zurückgelegte Strecke mit 0,002 % des Bruttolistenpreises bewertet werden.
Wie zu Beginn erwähnt ist die 1 Prozent Regelung nicht die einzige Möglichkeit, wie ein Firmenwagen versteuert werden kann. Die andere Möglichkeit ist das Führen eines Fahrtenbuchs. Grundlegend wird nicht der Bruttolistenpreis als Besteuerungsgrundlage genommen, sondern der Anschaffungspreis inklusive der Umsatzsteuer. Zudem werden für den zu zahlenden Betrag jegliche Kosten addiert, welche mit dem Firmenwagen zusammenhängen.
Lohnt sich die 1 Prozent Regelung gegenüber dem Fahrtenbuch?
Ob sich die 1 Prozent Regelung oder das Fahrtenbuch eher lohnt, kommt individuell auf die Person und deren Verhalten an. Die Entfernung zwischen dem zu Hause und der Arbeitsstätte, die Gesamtkosten, die gefahrenen Kilometer sowie der private Nutzungsanteil spielen hier mit rein.
Insgesamt kann gesagt werden, dass die 1 Prozent Regelung umso lohnender ist, desto mehr der Dienstwagen privatgenutzt wird. Auch günstige Firmenwagen profitieren eher von der Regelung.
Das Fahrtenbuch lohnt sich hingegen für diejenigen die kaum privat fahren, teure Autos in der Flotte haben und viel beruflich unterwegs sind. Das ist am Ende zwar etwas mehr Dokumentationsaufwand, dafür jedoch bedeutend genauer und kann je nach Fahrprofil Geld sparen.
Bild: @ depositphotos.com / Bain
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