In ihrer laufenden Klage gegen die Anerkennung der Stiftung Klima- und Umweltschutz MV hat die Deutsche Umwelthilfe (DUH) einen neuen Schriftsatz beim Verwaltungsgericht Schwerin eingereicht. Nach dem Urteil des Landesgerichts Schwerin von vergangener Woche, wonach die Stiftung nach dem Umweltinformationsgesetz auskunftspflichtig ist, sieht sich die DUH in ihrer Argumentation bestätigt und fordert nun auch eine schnelle Entscheidung des Verwaltungsgerichts Schwerin. Dazu erklärt Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer der DUH:
“Die Anerkennung der Stiftung Klima- und Umweltschutz MV durch das Justizministerium Mecklenburg-Vorpommern war grob rechtswidrig. Wir erwarten vom zuständigen Gericht, dass dieser von der Regierung Schwesig bewusst in Kauf genommene Bruch des Stiftungsrechtes für rechtwidrig und unzulässig erklärt wird. Es wird immer deutlicher, dass die sogenannte Klimastiftung nur dazu errichtet wurde, um den Bau der klimaschädlichen Nord Stream 2 Pipeline zu befördern. Dabei handelte die Stiftungsaufsicht ganz offensichtlich auf massiven persönlichen Druck von Ministerpräsidentin Schwesig und unter Einfluss des russischen Staatskonzerns Gazprom. Dieser Sumpf unzulässiger Verquickungen zwischen staatlichem Handeln im Bundesland Mecklenburg-Vorpommern und den wirtschaftlichen und politischen Interessen einer ausländischen Macht, muss vom inzwischen eingesetzten Untersuchungsausschuss im Landtag Mecklenburg-Vorpommern umfassend aufgeklärt werden.”
Die DUH hat im Mai 2021 beim Verwaltungsgericht (VG) Schwerin Klage gegen die Anerkennung der Stiftung Klima- und Umweltschutz MV eingereicht. Nach Auffassung der DUH war die Anerkennung der Stiftung ein Missbrauch des Stiftungsrechtes, da sie tatsächlich alleine dem Fertigbau von Nord Stream 2 dienen sollte, nicht aber dem Klima- und Umweltschutz. Das Verfahren ist weiterhin offen. Im Juli 2021 hatte die DUH zudem Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht (OVG) Greifswald eingereicht, nachdem das VG Schwerin einen Antrag auf Herstellung einer aufschiebenden Wirkung der Klage nicht anerkannt hatte. Auch dieses Verfahren ist offen. Auch beim OVG Greifswald hat die DUH einen neuen Schriftsatz mit Verweis auf das Urteil des Landesgerichts eingereicht.
Link:
Zum Schriftsatz an das VG Schwerin: http://l.duh.de/p220413a
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