Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Die Möglichkeit für sorbische Frauen in Deutschland, sich eine weibliche Version des Familiennamens in amtliche Dokumente eintragen lassen zu können, rückt näher – ein Zeitplan ist aber noch immer ungewiss. Eine Expertenkommission des Justiz- und des Innenministeriums hatte bereits 2020 empfohlen, das bisherige Namensrecht entsprechend anzupassen.
Es werde derzeit noch ein gemeinsamer Referentenentwurf erarbeitet, antwortete die Bundesregierung nun auf Anfrage von Stefan Seidler, der als einziger Abgeordneter des Südschleswigschen Wählerverbands (SSW) im Bundestag sitzt. „Ein detaillierter Zeitplan kann erst nach Abstimmung des Referentenentwurfs mit den anderen Ressorts und Auswertung der Stellungnahmen der Länder und Verbände vorgelegt werden“, heißt es darin. Seidler freut sich für die Sorben, will aber nun, dass auch die Friesen ihrer Tradition folgend lockerere Regeln im deutschen Namensrecht bekommen. „Leider habe ich trotz expliziter Nachfrage nach dem friesischen, patronymen Namensrecht hierzu keine klare Antwort bekommen. Die Bundesregierung erwähnt nur geschlechtsangepasste Nachnamen ausdrücklich, also gemäß sorbischer Tradition“, sagt Seidler.
„Das werde ich auf jeden Fall im Blick behalten und anmahnen, dass die Friesen nicht vergessen werden.“ Seidler sitzt im Bundestag, weil für den Südschleswigschen Wählerverband als Partei der dänischen Minderheit die 5-Prozent-Hürde nicht gilt. Bei der anstehenden Landtagswahl in Schleswig-Holstein könnte es diesmal passieren, dass die Kleinpartei darauf erstmals seit 1950 gar nicht angewiesen ist: In den letzten Umfragen kommt sie im Norden landesweit auf sechs Prozent.
Foto: Standesamt, über dts Nachrichtenagentur
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