- Stuttgart/Hamburg (ots) –
- Die Polizei rät grundsätzlich beim Onlinekauf und -verkauf:
- – Bei Verkäufen und Überweisungen ins Ausland ist besondere
- – Kontrollieren Sie, ob Beträge Ihnen tatsächlich gutgeschrieben
- wurden und fragen Sie im Zweifelsfall bei Ihrer Bank oder Ihrem
- – Nutzen Sie möglichst die Kommunikationsmöglichkeiten der
- einen externen Mail- oder Messenger-Dienst oder schickt Ihnen
- einen Link, über den die Bezahlung abgewickelt werden soll, kann
- – Stimmen die Angaben oder die Sprache beim ursprünglichen Angebot
- nicht mit der späteren Kommunikation überein, nehmen Sie lieber
- Derartige Kopien werden von Kriminellen häufig für weitere
Stuttgart/Hamburg (ots) –
Polizeibeamte haben am Montag (09.05.2022) in Hamburg einen 26 Jahre alten Mann festgenommen, der im Verdacht steht, Waren über ein Onlineportal zum Verkauf angeboten zu haben, ohne diese besessen zu haben.
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Ein 25 Jahre alter Mann erstattete im Januar 2022 Anzeige bei der Polizei, nachdem er über ein Onlineportal eine Spielekonsole erwerben wollte, die Ware nach der Geldüberweisung jedoch nie erhalten hatte. Die weiteren Ermittlungen führten die Beamten auf die Spur eines 26-Jährigen, der ersten Erkenntnissen zufolge seit Februar 2020 überwiegend Spielekonsolen über ein Onlineportal angeboten haben soll, ohne die Geräte jemals besessen zu haben. Beamte der Stuttgarter Polizei ermittelten den Aufenthaltsort des Tatverdächtigen und erwirkten über die Staatsanwaltschaft Stuttgart einen Haftbefehl, woraufhin Beamte der Hamburger Polizei den polizeibekannten deutschen Tatverdächtigen festnahmen. Ein Haftrichter setzte den bestehenden Haftbefehl in Vollzug. Die weiteren Ermittlungen, insbesondere zur Schadenshöhe, dauern derzeit noch an.
Die Polizei rät grundsätzlich beim Onlinekauf und -verkauf:
– Bei Verkäufen und Überweisungen ins Ausland ist besondere
Vorsicht geboten.
– Kontrollieren Sie, ob Beträge Ihnen tatsächlich gutgeschrieben
wurden und fragen Sie im Zweifelsfall bei Ihrer Bank oder Ihrem
Zahlungsdienstleister nach.
– Seien Sie skeptisch bei überhöhten Zahlungen.
– Achtung auch bei verdächtig günstigen Angeboten.
– Nutzen Sie möglichst die Kommunikationsmöglichkeiten der
jeweiligen Kleinanzeigen-Plattform. Besteht Ihr Gegenüber auf
einen externen Mail- oder Messenger-Dienst oder schickt Ihnen
einen Link, über den die Bezahlung abgewickelt werden soll, kann
dies ein Hinweis auf einen Betrug sein.
– Wickeln Sie den Kauf bzw. Verkauf idealerweise persönlich ab und
bezahlen Sie direkt bei der Übergabe der Ware und umgekehrt.
Dies stellt die sicherste Variante dar.
– Stimmen die Angaben oder die Sprache beim ursprünglichen Angebot
nicht mit der späteren Kommunikation überein, nehmen Sie lieber
Abstand.
– Tauschen Sie keine Ausweiskopien beim Kleinanzeigenverkauf aus.
Derartige Kopien werden von Kriminellen häufig für weitere
Verbrechen unter dem Deckmantel Ihrer Identität missbraucht.
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Quellenangaben
Textquelle: | Polizeipräsidium Stuttgart, übermittelt durch news aktuell |
Quelle: | https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/110977/5218606 |
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