Karlsruhe (dts Nachrichtenagentur) – Die einrichtungsbezogene Impfpflicht in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen ist mit dem Grundgesetz vereinbar. Das geht aus einem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts hervor, der am Donnerstag veröffentlicht wurde.
Demnach wurde eine entsprechende Verfassungsbeschwerde zurückgewiesen. Die angegriffenen Vorschriften verletzten die Beschwerdeführenden nicht in ihren Rechten, hieß es zur Begründung. Dabei gehe es insbesondere um Art. 2 Abs.
2 Satz 1 GG und Art. 12 Abs. 1 GG. Soweit die Regelungen in die Grundrechte eingreifen, seien sie “verfassungsrechtlich gerechtfertigt”. Der Gesetzgeber habe im Rahmen des ihm zustehenden Einschätzungsspielraums einen “angemessenen Ausgleich zwischen dem mit der Nachweispflicht verfolgten Schutz vulnerabler Menschen vor einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 und den Grundrechtsbeeinträchtigungen” gefunden.
Trotz der hohen Eingriffsintensität müssten die grundrechtlich geschützten Interessen der im Gesundheits- und Pflegebereich tätigen Beschwerdeführenden letztlich zurücktreten, so die Karlsruher Richter (Beschluss vom 27. April 2022, 1 BvR 2649/21).
Foto: Impfung, über dts Nachrichtenagentur
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