Wie die GRW Sachsen-Anhalt Unternehmen fördert

In gibt es eine Vielzahl von strukturschwachen Regionen. Das Bundesland Sachsen-Anhalt macht da keine Ausnahme. Um dies zu ändern und diese Regionen für attraktiver zu machen, wurde das Förderprogramm GRW, die „Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen “ ins Leben gerufen. Dieses besondere Förderungsprogramm umfasst eine Reihe von Maßnahmen, die den Standort Sachsen-Anhalt förderfähig machen.

Welches Ziel hat die GRW?

Die GRW Förderung in Sachsen-Anhalt möchte in erster Linie Unternehmen dabei unterstützen, neue Arbeitsplätze zu schaffen sowie Arbeitsplätze zu erhalten, um auf diese Weise an Wirtschafts- und Investitionskraft zu gewinnen. Zudem soll das Förderprogramm des Bundeslandes die regionalen Unterschiede in der Wirtschaftskraft effektiv ausgleichen. Dies wiederum führt dazu, dass nicht nur die Wettbewerbsfähigkeit und das wirtschaftliche Wachstum stärker werden, auch die Anreize, sich als Unternehmen in der Region niederzulassen, werden dementsprechend größer.

Wer kann einen Antrag stellen?

Einen Antrag auf das GRW Förderprogramm stellen können alle selbstständigen und unselbstständigen Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft im Bundesland Sachsen-Anhalt. Voraussetzung für die Förderung ist, dass die überwiegende Geschäftstätigkeit des Unternehmens sich auf Güter oder Leistungen bezieht, die einen überregionalen Absatz haben. So etwas trifft beispielsweise auf die Touristikbranche zu, wenn die Interessen des Landes Sachsen-Anhalt vertreten werden. Zudem sollte die im touristischen Angebot grundsätzlich unterstützt werden. Die Unternehmen müssen ein Konzept einreichen, aus dem das besondere Landesinteresse sowie die überregionale Bedeutung des Vorhabens deutlich hervorgeht.

Wie sehen die Konditionen der Förderung aus?

Die GRW Förderung durch das Land Sachsen-Anhalt erfolgt im Rahmen der Subventionswertobergrenzen, die für das Land beschlossen wurden. Handelt es sich um ergänzende Subventionen für ein bestimmtes Vorhaben, wie beispielsweise für eine Bürgschaft, dann werden diese angerechnet.

Die Höhe der Förderung sieht in der Regel wie folgt aus:

  • 35 Prozent für die Betriebsstätten kleiner Unternehmen.
  • 25 Prozent für die Betriebsstätten mittlerer Unternehmen.
  • 15 Prozent für die Betriebsstätten großer Unternehmen.

Folgende Besonderheiten für das GRW Förderprogramm müssen berücksichtigt werden:

  • Das Vorhaben muss dauerhaft Arbeitsplätze schaffen oder sichern.
  • Das Volumen des Vorhabens muss sich mindestens auf 30.000 belaufen.
  • Handelt es sich um eine sachbezogene Förderung, dann kann es zu einer Kürzung von 2,5 Prozent kommen, sollte ein Unternehmen mit mehr als zehn Beschäftigten keinen strukturellen Effekt erfüllen können.
  • Für jeden geschaffenen dauerhaften Arbeitsplatz sieht das Investitionsvolumen bis zu 750.000 Euro Förderung vor, für jeden gesicherten Dauerarbeitsplatz bis zu 500.000 Euro.
  • Die Dauer des Vorhabens ist auf drei Jahre begrenzt.

Unternehmen können ihren Antrag bei der Investitionsbank Sachsen-Anhalt stellen. Mit dem Vorhaben darf erst jedoch begonnen werden, wenn der Eingang des Antrags von der Bank in schriftlicher Form bestätigt wurde. Unternehmen, die sich für das Förderprogramm in Sachsen-Anhalt interessieren, können online einen kostenlosen Fördermittel-Check machen oder sich ebenfalls kostenfrei telefonisch beraten lassen.

Fazit

Die genaue Höhe der Förderung richtet sich nicht nur nach der Größe des Unternehmens, sondern auch nach den jeweiligen Landesrichtlinien. So sieht die maximale Förderung im Altmarkkreis Salzwedel anders aus als in Magdeburg oder im Landkreis Mansfeld-Südharz. Unternehmen, für die das Land Sachsen-Anhalt als Standort von Interesse ist, sollten sich im Vorfeld genau über die Bedingungen und über die aktuellen Neuerungen in diesem Bereich informieren. Dies gilt insbesondere für die Fördersätze in den einzelnen Landesteilen.

Bild: @ depositphotos.com / stokkete

Wie die GRW Sachsen-Anhalt Unternehmen fördert

Ulrike Dietz
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