Ist der Kauf einer Minidrohne zu empfehlen?

Drohnen verbinden viele Menschen mit Kriegsgeräten, aber auch mit einer praktischen Erfindung, die beispielsweise die Anfertigung von Luftbildern einfach ermöglicht. Bei privaten Nutzern aller Altersklassen sind vor allem die kleinen Drohnen sehr beliebt. Dies ist nicht weiter verwunderlich, da sie nicht allzu teuer sind und sich einfach bedienen lassen. Was ist beim Kauf einer Minidrohne zu beachten und welche gravierenden Unterschiede und Merkmale zwischen den einzelnen Modellen gibt es?

Wie sehen die gesetzlichen Regelungen aus?

Für Drohnen gibt es seit dem 1. Juli 2019 innerhalb der Länder, die zur EU gehören, einheitliche Verordnungen, die auch auf eine Drohne unter 250 g zutreffen. Am 31. Dezember 2021 wurden diese Vorschriften der EU in die Bestimmungen des deutschen Rechts aufgenommen und werden seit dem 15. Juni 2021 auch umgesetzt. In gibt es aber kein „Drohnen-Gesetz“, was den kompletten Betrieb der Fluggeräte regelt. Was es gibt, sind entsprechende Anpassungen und Ergänzungen. Diese gelten für das Luftverkehrsrecht, in der Luftverkehrszulassungsverordnung und in der Luftverkehrsverordnung. Zusätzlich spielt noch die sogenannte Kostenverordnung der Luftverwaltung eine Rolle. Nach diesen gesetzlichen Bestimmungen werden die Drohnen nach Einsatzzweck, Einsatzort und Gewicht in drei Kategorien eingeteilt.

Drei verschiedene Kategorien

Bei den Drohnen der ersten Kategorie, der sogenannten „open category“, gehen die Gesetzgeber von einem sehr geringen Risiko aus. Je nachdem, in welche Klasse die Drohne eingeteilt wird, muss der Besitzer die entsprechenden Bedingungen erfüllen, um sie in Betrieb nehmen zu dürfen. Ein entscheidendes Kriterium ist das Gewicht, wenn es nicht mehr als 250 Gramm ausmacht. In der offenen Kategorie gibt es kaum Beschränkungen und Mindestabstände für den Betrieb der Drohne. Hat sie aber eine Kamera an Bord, dann muss die Drohne registriert werden.

Die „specific category“ ist eine spezielle Kategorie, die eine Risikobewertung bei den dafür zuständigen durchlaufen muss. Erst danach gibt es für die Drohnen in dieser Kategorie eine Genehmigung, sie in Betrieb zu nehmen. Das Ergebnis dieser Bewertung über das Risiko unterliegt bestimmten Anforderungen. Diese werden an den sogenannten Fernpiloten gestellt, der die Drohne fliegen darf.

Die dritte und letzte Kategorie ist die „certified category“, die zulassungspflichtige Kategorie. Diese Drohnen dürfen nur in die Luft gehen, wenn eine Zulassung sowie ein Zeugnis der Betreibergesellschaft und eine Lizenz für Fernpiloten vorliegt.

Die Regeln für die Minidrohnen

Wer eine Drohne unter 250 Gramm fliegen lassen will, braucht keinen Drohnenführerschein der EU, und es darf auch in der unmittelbaren Nähe von Dritten geflogen werden. Gesetzlich vorgeschrieben ist eine für die Drohne. Fliegen darf sie über Städten, ebenso wie über Wohngebieten, allerdings müssen mögliche Flugverbotszonen beachtet werden. Die kleine Drohne darf nicht schneller als 19 Meter in der Sekunde fliegen und das bei einer maximalen Flughöhe von 120 Metern.

Fazit

Sollte die Minidrohne außerhalb der eigenen Sichtweite unterwegs sein, dann muss eine sogenannte First-Person-View-Brille genutzt werden. In vielen Länder in und außerhalb der EU gilt eine Drohne nach wie vor als Spielzeug und muss daher weder registriert noch angemeldet werden. Um die Drohne fliegen zu lassen, ist in diesen Ländern auch ein spezieller Führerschein erforderlich, wie in den USA und in Großbritannien.

Bild: @ depositphotos.com / senatorek

Ist der Kauf einer Minidrohne zu empfehlen?

Ulrike Dietz
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