Wie sehen die Rentenansprüche für Arbeitnehmer aus dem Ausland aus?

Grundsätzlich unterliegt jeder Arbeitnehmer aus dem auch dem Sozialversicherungsrecht in Deutschland. Wenn ein ausländischer Arbeitnehmer in Deutschland einer sogenannten abhängigen Beschäftigung nachgeht und dafür bezahlt wird, muss er sowohl in die Kranken-, als auch in die Pflege- und die Rentenversicherung einzahlen. Dies gilt für die Länder, mit denen Deutschland ein entsprechendes Abkommen hat, aber auch für Arbeitnehmer aus dem vertragslosen Ausland.

Der Gleichheitsgrundsatz

In Deutschland ist die Gleichheit vor dem Gesetz im Grundgesetz verankert, was bedeutet, dass niemand wegen seiner Abstammung, seiner oder seiner Herkunft benachteiligt werden darf. Das Gleiche gilt auch im Arbeitsleben. Arbeitnehmer, die aus dem Ausland kommen, haben die gleichen Rechte, aber auch die gleichen Pflichten wie die deutschen Arbeitnehmer. Für ausländische Arbeitnehmer beginnt die Sozialversicherungspflicht zur Krankenversicherung, zur Pflegeversicherung, zur Arbeitslosenversicherung und zur Rentenversicherung mit der Aufnahme einer Beschäftigung, für die es Lohn oder Gehalt gibt. Für Staatsangehörige aus Staaten innerhalb der EU, für Bürger aus Liechtenstein, Norwegen, Island und der Schweiz, gilt die sogenannte Arbeitnehmerfreizügigkeit. Zu deutschen Arbeitnehmern gibt es also keine Unterschiede.

Die Rente einfach ausrechnen

Nicht jeder ausländische Arbeitnehmer in Deutschland weiß, wie seine „Pension in Germany“ später aussieht. Um sich ein genaues Bild machen zu können, gibt es Seiten im Internet, die einen Rentenbeginnrechner haben. Mit einem solchen Rechner kann man die Kosten für die Vorruhestandsregelung und die Leistung für eine spätere Pensionierung mühelos und ohne großen Aufwand berechnen. Eine große Hilfe ist ein solcher Rechner zudem im Hinblick auf die mögliche Differenz der lebenslangen monatlichen . So wird es deutlich einfacher, die Zukunft auch in finanzieller Hinsicht zu planen.

Wie funktioniert der Rechner?

Wer mit dem Rentenbeginnrechner die Rente oder Pension ausrechnen will, braucht nur einige Minuten Zeit.

 Folgende Angaben benötigt der Rechner:

  • Das Geburtsdatum
  • In welchem Jahr und Monat wurde die Arbeit aufgenommen?
  • Wurde in den neuen Bundesländern gearbeitet?
  • Gibt es eventuell Lücken in der Rentenversicherung?
  • Sind die Rentenansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung bekannt?
  • Wie hoch war das letzte Bruttogehalt?

Anhand dieser Angaben lässt sich die Regelaltersrente schnell und einfach berechnen. So weiß jeder Arbeitnehmer aus dem Ausland, welche Rente er in Deutschland bekommt.

Können auch Geflüchtete beschäftigt werden?

Viele Geflüchtete möchten auf dem deutschen so schnell wie möglich Fuß fassen. Sie können, bedingt durch den demografischen Wandel in Deutschland, den immer stärker zunehmenden Mangel an Arbeitskräften abfedern. Handelt es sich um Geflüchtete aus der Ukraine, dann ist so etwas für Firmen und Unternehmen unbürokratisch möglich. Geflüchtete aus Staaten außerhalb von Europa haben aber ebenso eine Chance, eine Arbeit zu finden.

Fazit

In jedem Land gibt es ein anderes Rentensystem und in vielen Ländern dieser Welt müssen sich die Arbeitnehmer selbst um ihre Altersversorgung kümmern. Ausländische Arbeitnehmer, die in Deutschland einer Beschäftigung nachgehen, haben ein auf eine Altersrente. Dies ist für viele keine Selbstverständlichkeit und sie möchten daher gerne wissen, wie viel Geld sie bekommen, wenn sie in Deutschland in Rente gehen. Mit dem entsprechenden Rechner ist es einfach, das Altersruhegeld auszurechnen, nur wenige Angaben reichen aus, um Sicherheit zu bekommen. Selbst Arbeitnehmer, die nur über begrenzte Deutschkenntnisse verfügen, kommen mit dem Rechner problemlos zurecht.

Bild: @ depositphotos.com / olly18

Wie sehen die Rentenansprüche für Arbeitnehmer aus dem Ausland aus?

Ulrike Dietz
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