Kinderärzte warnen vor wenig beachteter Neuregelung

(dts Nachrichtenagentur) – Der Berufsverband der – und Jugendärzte (BVKJ) warnt vor der Verabschiedung des neuen Infektionsschutzgesetzes (IfSG) in der aktuellen Fassung. Grund sind bislang unbeachtete Regeln, die künftig für Kinder und Jugendliche in Schulen und Kitas gelten sollen.

Das geht aus einem Schreiben von BKVJ-Präsident Thomas Fischbach und Johannes Huebner, Abteilungsleiter Pädriatische Infektiologie, hervor, das an den Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestags versandt wurde und über das die “Welt” berichtet. Darin schreiben die Verfasser, dass ihnen beim Blick auf den Gesetzesentwurf eine Sachlage aufgefallen sei, “die Ihr dringendes Eingreifen erfordert”. Demnach könnten Kinder im Falle “einer banalen, aber verdächtigen Erkältung”, so lange nicht in den Kindergarten oder die gehen und müssten Kindergarten und Schule sofort verlassen und dürften erst dann wieder zurückkehren, wenn ausgeschlossen ist. Außerdem müssten einmal positiv auf Covid getestete Kinder eine ärztliche Gesundschreibung vorlegen, ehe sie wieder in Kindergarten oder Schule gehen können.

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“Die Regelung bedeutet eine extreme Verschärfung der Rechtslage”, schreiben Fischbach und Huebner. “In 30 Monaten Pandemie war eine solche Gesundschreibung, die in der Regel schriftlich zu erfolgen hat, nicht für notwendig erachtet worden.” Medizinisch-infektiologisch könne sie nicht begründet werden. Man erwarte für die Praxen eine neue, zeitraubende Bürokratie: “Eltern werden in der Regel einen zusätzlichen Tag der Arbeit fernbleiben müssen, weil sie ihr Kind betreuen und mit ihm zum Kinder- und Jugendarzt müssen.”

Entgegen der Beteuerung der Bundesregierung, Kitas und Schulen sollten inzidenzunabhängig offenbleiben, finde hier “ein staatlich verordnetes Fernbleiben von Gemeinschaftseinrichtungen” statt, das die Grundrechte von Kindern und Jugendlichen massiv einschränke: “Wir bitten Sie dringend, diese unsinnige und hochbürokratische Regelung nicht umzusetzen.” Das aktuelle IfSG läuft am 23. September aus. Zum 1. Oktober sollen nach Wunsch der Ampel- neue Regeln in Kraft treten.

Foto: Mutter mit zwei Kindern, über dts Nachrichtenagentur

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Deutsche Textservice Nachrichtenagentur