Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Die Bundesregierung trifft Vorkehrungen, um eine mögliche Insolvenzwelle bei Unternehmen zu verhindern. “Dazu soll eine zeitlich begrenzte Erleichterung bei der Pflicht zur Stellung eines Insolvenzantrags wegen Überschuldung eingeführt werden”, sagte ein Sprecher des Bundesjustizministeriums dem “Handelsblatt” (Donnerstagausgabe).
Für bereits zahlungsunfähige Betriebe gelte dies nicht. Von der Änderung im Insolvenzrecht, die “zügig” umgesetzt werden soll, würden “Unternehmen profitieren, die im Kern gesund und auch langfristig unter den geänderten Rahmenbedingungen überlebensfähig sind”, so der Sprecher. “Sie sollen Zeit gewinnen, um ihre Geschäftsmodelle anpassen zu können.” Konkret soll der Prognosezeitraum bei der Überschuldungsprüfung verkürzt werden.
Nach der sogenannten “Fortführungsprognose” wird die wirtschaftliche Lage eines Unternehmens beurteilt. Derzeit gilt ein Unternehmen als überschuldet, wenn dessen Fortbestand über einen Zeitraum von einem Jahr “nicht mehr überwiegend wahrscheinlich” ist. “Bei den derzeitigen Marktverhältnissen und unsicheren Entwicklungen ist eine solche Prognosestellung jedoch auch für gesunde Unternehmen mit besonderen Schwierigkeiten verbunden”, sagte der Ministeriumssprecher. Daher solle dieser Zeitraum auf vier Monate verkürzt werden.
“Durch diese Änderung wären überschuldete Unternehmen von der Antragspflicht wegen Überschuldung ausgenommen, wenn deren Fortbestand über den verkürzten Prognosezeitraum hinreichend wahrscheinlich ist.”
Foto: Justizministerium, über dts Nachrichtenagentur
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