Was ist beim Thema Scheinselbstständigkeit zu beachten?

In Deutschland ist das Thema Scheinselbstständigkeit ein heißes Eisen, an dem sich niemand die Finger verbrennen will. So etwas geht aber sehr schnell, da es weder eine eindeutige Definition noch klare Kriterien gibt. Diese würden für die nötige sorgen, was genau Scheinselbstständigkeit ist und ab wann sie gilt. Meistens sind es die Freiberufler und die kleinen Unternehmer sowie die Betreiber von Kleingewerben, die als Scheinselbstständige angesehen werden.

Kosten und Konsequenzen

Wird die berufliche Tätigkeit eines Gewerbetreibenden als Scheinselbstständigkeit eingestuft, dann könnten ernsthafte Konsequenzen die Folge sein. In diesem Fall drohen ganz erhebliche Kosten, da Sozialabgaben fällig werden, die je nach vorliegender Situation, auch noch rückwirkend eingefordert werden können. Dieses Problem betrifft viel mehr Berufstätige, als viele vielleicht vermuten. Nicht nur Gewerbetreibende, die beispielsweise nur für ein bestimmtes Unternehmen tätig sind, können als Scheinselbstständige eingestuft werden. Möglich ist dies ebenso bei sogenannten Freelancern, die oftmals nur wenige Wochen oder Monate für einen Kunden arbeiten.

Eine Liste, die weiterhilft

Eine Prüfung, mit der sichergestellt werden soll, dass tatsächlich eine Scheinselbstständigkeit vorliegt, ist nicht nur sehr komplex, sondern auch aufwendig. Jeder einzelne Fall wird bis ins Detail überprüft. Alle, die sicher sein wollen, können sich an einer Scheinselbstständigkeit Checkliste orientieren.

Als sehr wahrscheinlich nicht scheinselbstständig gelten diejenigen, die folgende Kriterien erfüllen:

  • Sie sind in der Haftung.
  • Sie sind für mehrere Auftraggeber zuständig.
  • Sie tragen das unternehmerische Risiko.
  • Sie bestimmten den Ort und eine bestimmte Uhrzeit für ihre selbst.
  • Sie müssen keinen beantragen.
  • Die Arbeit findet in den eigenen Räumlichkeiten statt.
  • Eine Weisungsabhängigkeit besteht nicht.
  • Sie betreiben eine eigene Kundenakquise und ein eigenes Marketing.

Wer ist für die Prüfung der Scheinselbstständigkeit zuständig?

Am besten ist es, wenn der selbstständig Tätige anhand der Checkliste selbst überprüft, ob er scheinselbstständig ist. Eine Überprüfung kann jedoch auch ein Auftraggeber vornehmen, da es bestimmte Kriterien gibt, die zwischen Selbstständigkeit und normaler Selbstständigkeit unterscheiden. Sollte aber eine garantierte Klarheit erforderlich sein, dann liefert diese nur ein Statusfeststellungsverfahren. Dazu muss ein Antrag ausgefüllt werden, der anschließend von der sogenannten Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung überprüft wird. Die Rentenversicherung trifft danach eine verbindliche Entscheidung, ob es sich um eine selbstständige Tätigkeit oder eine abhängige Beschäftigung handelt.

Welche Konsequenzen drohen?

Beide Parteien, sowohl der Auftraggeber als auch der Auftragnehmer, stehen in der Haftung. Kommt es zu Sanktionen, dann ist der Auftraggeber allerdings härter betroffen. So droht in diesen Fällen eine rückwirkende Nachzahlung der Sozialabgaben für den Zeitraum von bis zu fünf Jahren. Falls ein Vorsatz nachgewiesen wird, können es sogar bis zu 30 Jahre sein. Für diesen Zeitraum werden außerdem noch fällig.

Fazit

Eigentlich soll die Deutsche Rentenversicherung den Betroffenen Klarheit bringen, ob tatsächlich eine Scheinselbstständigkeit vorliegt oder nicht. Leider mahlen die Mühlen der Behörden bekanntlich langsam und ein Bescheid gilt immer nur für den jeweiligen Auftrag. Auf diese Weise ist den Auftragnehmern sowie den Auftraggebern meist wenig geholfen. Demzufolge ist es nicht weiter verwunderlich, dass der Verband der und Selbstständigen in Deutschland diese Praxis scharf kritisiert. Gefordert wird eine personenbezogene oder zumindest eine tätigkeitsbezogene Feststellung.

Bild: @ depositphotos.com / Lenets_Tatsiana

Was ist beim Thema Scheinselbstständigkeit zu beachten?

Ulrike Dietz
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