Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Der Plan der Bundesregierung, den Ende September beschlossenen “Abwehrschirm” über ein Sondervermögen in Höhe von 200 Milliarden Euro zu finanzieren, verstößt nach Einschätzung des Bundesrechnungshofes gegen das Grundgesetz. Das berichtet die “Bild” unter Berufung auf ein Schreiben des Rechnungshofs an den Haushaltsausschuss des Bundestags.
Darin kritisieren die Rechnungsprüfer: “Die vorgesehene Kreditaufnahme `auf Vorrat` verstößt gegen den verfassungsmäßigen Grundsatz der Jährlichkeit.” Eine “schuldenregelkonforme Kreditaufnahme” könne nur dann stattfinden, wenn sie “für den Ausgleich des jahresbezogen festzustellenden Defizits erforderlich ist”. Die Schulden im Wirtschaftsstabilisierungsfonds könnten laut Rechnungshof jedoch auch für die Jahre 2023 und 2024 genutzt werden. Die Rechnungsprüfer warnen weiter, dass das neue Sondervermögen “die bereits bestehende Intransparenz des Bundeshaushaltsplans” verstärke.
In dem Brief fordern sie laut Zeitung: “Der Schutzschirm sollte unmittelbar aus dem Bundeshaushalt finanziert werden.” Bereits das 100-Milliarden-Sondervermögen für die Bundeswehr war am regulären Haushalt vorbei finanziert worden.
Foto: Bundesrechnungshof, über dts Nachrichtenagentur
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