Berlin (ots) –
Im äußersten Falle, wenn keine anderen Mittel mehr helfen, kann eine Eigentümergemeinschaft ein Mitglied dazu zwingen, sein Eigentum zu verkaufen. Davor muss es nach Information des Infodienstes Recht und Steuern der LBS allerdings zu einer schweren Pflichtverletzung gekommen sein.
(Landgericht Dortmund, Aktenzeichen 17 S 69/21)
Der Fall: Ein Eigentümer sabotierte nachhaltig den mehrheitlich beschlossenen Einbau von neuen Fenstern im gesamten Hause. Er zog vor Gericht und unterlag in dieser Sache, er untersagte den Bauarbeitern das Betreten seiner Wohnung und er widersetzte sich schließlich sogar einer gerichtlichen Anordnung, die ihn verpflichtete, den Arbeitern Zutritt zu gewähren. Die Angelegenheit zog sich nach dem ursprünglichen WEG-Beschluss über Jahre hin, am Ende entschied sich die Gemeinschaft mehrheitlich für den Entzug des Eigentums.
Das Urteil: Die Entscheidung, von dem höchst widerspenstigen Eigentümer den Verkauf seiner Wohnung zu fordern, sei rechtlich korrekt gewesen. Zu diesem Ergebnis kam eine Zivilkammer des Landgerichts Dortmund. Die “hartnäckige Verweigerung der Duldung des Fensteraustauschs” habe dazu geführt. Selbst während des Entziehungsverfahrens habe der Betroffene noch auf seiner Haltung beharrt und damit bewiesen, dass er sich nicht an Anordnungen halten wolle.
Kontakt:
Newsroom: | |
Pressekontakt: | Dr. Ivonn Kappel Referat Presse Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen Tel.: 030 20225-5398 Fax : 030 20225-5395 E-Mail: ivonn.kappel@dsgv.de |
Quellenangaben
Bildquelle: | Eigentümer musste seine Wohnung veräußern
Im äußersten Falle, wenn keine anderen Mittel mehr helfen, kann eine Eigen-tümergemeinschaft ein Mitglied dazu zwingen, sein Eigentum zu verkaufen. Davor muss es nach Information des Infodienstes Recht und Steuern der LBS allerdings zu einer schweren Pflichtverletzung gekommen sein. Der Fall: Ein Eigentümer sabotierte nachhaltig den mehrheitlich beschlossenen Einbau von neuen Fenstern im gesamten Hause. Er zog vor Gericht und unterlag in dieser Sache, er untersagte den Bauarbeitern das Betreten seiner Wohnung und er widersetzte sich schließlich sogar einer gerichtlichen Anordnung, die ihn verpflichtete, den Arbeitern Zutritt zu gewähren. Die Angelegenheit zog sich nach dem ursprünglichen WEG-Beschluss über Jahre hin, am Ende entschied sich die Gemeinschaft mehrheitlich für den Entzug des Eigentums. Das Urteil: Die Entscheidung, von dem höchst widerspenstigen Eigentümer den Verkauf seiner Wohnung zu fordern, sei rechtlich korrekt gewesen. Zu diesem Ergebnis kam eine Zivilkammer des Landgerichts Dortmund. Die ,,hartnäckige Verweigerung der Duldung des Fensteraustauschs” habe dazu geführt. Selbst während des Entziehungsverfahrens habe der Betroffene noch auf seiner Haltung beharrt und damit bewiesen, dass er sich nicht an Anordnungen halten wolle. / Weiterer Text über ots und www.presseportal.de/nr/35604 / Die Verwendung dieses Bildes für redaktionelle Zwecke ist unter Beachtung aller mitgeteilten Nutzungsbedingungen zulässig und dann auch honorarfrei. Veröffentlichung ausschließlich mit Bildrechte-Hinweis. |
Textquelle: | Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS), übermittelt durch news aktuell |
Quelle: | https://www.presseportal.de/pm/35604/5380705 |
- NH Presse:Bundesliga-Topspiel RB Leipzig gegen Union Berlin am 11. … - 6. Februar 2023
- NH Press:StarkWare Partnering with Chainlink Labs to Accelerate … - 6. Februar 2023
- NH Presse:Aktuelle Themenänderung “hart aber fair” - 6. Februar 2023