Ist Cannabis jetzt legal? Das Urteil des BGH lässt Fragen offen

Unternehmen, die bisher mit Cannabis gehandelt haben, mussten damit rechnen, Ärger mit dem Gesetz zu bekommen. Es sind vor allem viele Start-ups, die große Probleme mit dem Gesetz bekommen haben, weil sie CBD-Mundspray oder sogenannte Badekugeln sogar im Fernsehen bewerben oder über die großen Drogerieketten vertreiben. Jetzt endlich hat der Bundesgerichtshof eine Entscheidung getroffen: Der Verkauf kann durchaus legal sein, aber nur unter einer sehr interessanten Bedingung.

Keinen Rausch

Das Urteil des BGH kam überraschend und es lässt einige sehr wichtige Fragen offen. Das oberste deutsche Gericht sagt: Der Verkauf von CBD-Blüten an einen Endkunden kann nach dem Gesetz legal sein. Allerdings muss sichergestellt werden, dass sich niemand an den CBD-Blüten berauschen kann. Für die betroffenen Unternehmen ist dies ein erster Teilerfolg und eine positive Nachricht. Viele junge Start-up-Unternehmen haben bislang CBD-Blüten auch an Kiosken und sogenannten Spätis, also Spätverkaufsstellen verkauft. Einige dieser Unternehmen wurden deshalb im vergangenen Jahr wegen „bandenmäßigem mit Rauschgift“ angeklagt. Noch wurde das Verfahren nicht eröffnet, aber bei einer Verurteilung drohen den Betroffenen bis zu fünf Jahre Haft.

Ein konkreter Fall aus Braunschweig

Dem Urteil des BGH liegt ein Fall aus Braunschweig zugrunde. Dort hatten zwei Angeklagte in ihren Geschäften losen Tee aus Nutzhanf, der in der EU zertifiziert wurde, zum Verkauf angeboten. Das Landgericht in Braunschweig verurteilte die beiden Angeklagten Anfang 2020 wegen Handels mit Betäubungsmitteln zu einer Haftstrafe von mehreren Monaten, die aber zur Bewährung ausgesetzt wurde. Ein Sachverständiger hatte festgestellt, dass die Käufer einen Rausch bekommen können. Allerdings muss der Tee dazu nicht mit aufgegossen werden, er muss als Backzutat verwendet werden. Das Landgericht folgte den Argumenten des Sachverständigen: Der Verkauf von CBD-Blüten zu Konsumzwecken an den Endabnehmer ist grundsätzlich verboten. Dies sah der BGH jetzt anders.

Wichtige Infos zum Thema CBD

Beim Wort Cannabis denken viele Menschen sofort ans Kiffen und an Rauschgift. Dabei ist CBD so vieles mehr und hat mit Rauschgift gar nichts mehr zu tun. Eine Creme, die CBD enthält, hilft bei Hautproblemen wie Akne oder Schuppenflechte. Sogar bei Heuschnupfen und anderen Allergien hat sich CBD einen guten Namen gemacht und selbst Angststörungen lassen sich damit auf natürliche Weise in den Griff bekommen. CBD wird als Öl sowie in Form von Kapseln oder als Creme angeboten. Wer sich beispielsweise unter CBD-Infos.com kundig macht, wird sehr schnell feststellen, wie vielseitig CBD ist. CBD in seiner vielfältigen Form spielt eine wichtige Rolle bei Problemen mit der Prostata und der Behandlung von Alzheimer und Demenz, sogar Krankheitsbilder wie Restless Legs und Schlafstörungen lassen sich mit CBD dauerhaft erfolgreich behandeln.

Fazit

Wie in vielen wichtigen Dingen ist ein Schlusslicht in Europa. Länder wie Österreich oder die Schweiz sind, was die Nutzung von CBD angeht, schon viel weiter. Selbst in den liberalen Niederlanden ist das Verhältnis zu CBD entspannt und nicht so mit Problemen beladen, wie es hierzulande der Fall ist. Der Branchenverband sieht durch das Urteil des BGH so etwas wie Land in Sicht. Er fordert deshalb auch, dass reines Nutzhanf aus dem Betäubungsmittelgesetz gestrichen wird. Allerdings bestehen weiterhin große Zweifel, wenn es darum geht, die Potenziale des Hanfs in Deutschland zu nutzen.

Bild: @ depositphotos.com / AerialMike

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Ulrike Dietz
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