Kommunale Spitzenverbände gegen generelles Böllerverbot

(dts Nachrichtenagentur) – In der Debatte um ein Verbot von Silvesterfeuerwerk, wie es Humanmediziner sowie Tier- und Umweltschützer fordern, sprechen sich die kommunalen Spitzenverbände gegen ein solches Verbot aus und plädieren statt dessen für “Appelle an die Vernunft”. “Ein generelles Verbot von Silvesterfeuerwerk ist aus Sicht der Städte nicht notwendig”, sagte Helmut Dedy, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetages dem “Redaktionsnetzwerk ” (Mittwochsausgaben).

“Wir haben allerdings beim Bund angeregt, Tier- und stärker in der Sprengstoffverordnung zu verankern. Tierparks, Tierheime sowie Natur- und Landschaftsschutzgebiete müssen in den Katalog der Orte aufgenommen werden, in deren Nähe das Abbrennen von Pyrotechnik verboten ist.” Wie Dedy weiter sagte, gebe es gute Gründe auf Feuerwerk zu verzichten, etwa weniger Lärm und Feinstaub, mehr Ruhe für und Anwohner, weniger Unfälle und weniger Müll. Vorschreiben wolle man das aber nicht, so Dedy. Auch beim Deutschen Städte- und Gemeindebund (DStGB) hält man nichts von einem Verbot. “Das neue Jahr mit Feuerwerk zu begrüßen, hat eine lange Tradition in Deutschland”, sagte Hauptgeschäftsführer Gerd Landsberg dem RND. “Diese Tradition sollte man nicht zwingend durch generelle Verbote in Frage stellen, zumal solche Verbote kaum flächendeckend kontrolliert werden können.” Landsberg verwies darauf, dass es seit vielen Jahren in den Kommunen örtlich begrenzte Böllerverbote gäbe, zum Beispiel in der Nähe besonders gefährdeter Bauten, in historischen Stadtkernen oder vor Krankenhäusern. Man plädiere dafür, die Entscheidung vor Ort in den Kommunen treffen zu lassen und an die Vernunft der Bürger zu appellieren, sagte Landsberg. Es sei auch zu bedenken, dass gerade in Krisenzeiten viele Menschen an Silvester feiern möchten, um einen Moment ihre Sorgen zu vergessen. “Nicht Verbote, sondern Überzeugungen sind der richtige Weg”, so der DStGB-Hauptgeschäftsführer.


Foto: Silvester-Böller, über dts Nachrichtenagentur

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