Berlin (ots) –
Keine Frage, rein juristisch ist das bestehende Verbot zum Entwenden von Lebensmittel aus Mülltonnen wasserdicht. Eigentum bleibt Eigentum, das gilt auf eigenem Grund und Boden auch für Weggeworfenes. Doch ist es geradezu absurd für ein Land welches sich Nachhaltigkeit verpflichtet, was da in den Mülltonnen der Supermärkte landet: Die Bezeichnung “mindestens haltbar bis” verweist explizit darauf, dass vieles auch nach Ablauf des aufgedruckten Datums noch genießbar ist. Wenn jenes Essen deshalb nicht mehr gespendet werden kann, ergibt es Sinn, dass immerhin die Mitnahme und der Verzehr entkriminalisiert werden.
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Quelle: | https://www.presseportal.de/pm/39937/5413258 |
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