Lahr (ots) –
Eine Verkehrskontrolle in den frühen Mittwochmorgenstunden hat für einen 55-jährigen Rollerfahrer strafrechtliche Konsequenzen. Der Mann war gegen Mitternacht in der Tramplerstraße einer Kontrolle unterzogen worden. Dabei stellte sich heraus, dass er nicht im Besitz einer entsprechenden Fahrerlaubnis ist und darüber hinaus mit annähernd einem Promille Alkohol sein Fahrzeug führte.
/rs
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Quelle: | https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/110975/5424903 |
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