Das neue Naturschutzgesetz schließt den Menschen aus

Wer in Zukunft eine Vogelfeder in seinem findet, der darf sie nicht mehr aufheben und wenn die Kinder einen Marienkäfer auf ihrer Hand krabbeln lassen möchten, dann ist auch das verboten. Das neue Naturschutzgesetz sieht den Menschen nicht mehr als Teil der , der Mensch und im Besonderen neugierige Kinder haben in der Natur nichts mehr zu suchen, sie stören nur. Was wie ein absurder Scherz klingt, ist tatsächlich Teil des neuen Gesetzes, das jetzt verabschiedet werden soll.

Nur noch mit Ausnahmegenehmigung

Wer darf in Zukunft noch in den deutschen ? Naturschützer selbstverständlich, aber auch Forstarbeiter und Förster – sie alle bekommen eine Ausnahmegenehmigung. Schließlich geht es um den der Arten. Wer jedoch seinen Kindern eine Spinne oder einen besonderen Käfer zeigen und erklären möchte, der darf die Tiere nicht anfassen, auch wenn das bloße Betrachten nichts mit dem zu tun hat. Auch Lehrer und Schüler, die im Wald etwas über die Natur lernen wollen, müssen leider draußen bleiben.

Gibt es Ausnahmen von der Ausnahme?

Das bestimmte Arten geschützt werden müssen, ist richtig und sinnvoll, aber wenn der Mensch als alleinige Gefahr für den Artenschutz angesehen wird, dann ist das gelinde gesagt, ein wenig befremdlich. Aber es gibt auch Ausnahmen, und zwar dann, wenn zum Beispiel Windräder gebaut werden sollen, in diesen Fällen spielt der Schutz der Arten plötzlich keine Rolle mehr und es ist vollkommen egal, wie viel schützenswerte Arten beim Bau von Windkraftanlagen ihr Leben lassen müssen.

Nicht vor der Wahl

Das neue Naturschutzgesetz soll nicht mehr vor der Wahl am 24. September 2017 veröffentlicht werden. Das hat gute Gründe und es gibt den Naturschützern, die sich die Rettung der Welt auf die Fahnen geschrieben haben, mehr Zeit, vielleicht einmal vernünftige Konzepte für den Natur- und Artenschutz zu entwickeln. Wenn diese Konzepte allerdings so aussehen, wie die, die bereits erarbeitet wurden, dann ist zu befürchten, dass man sich strafbar macht, wenn man eine Mücke erschlägt oder im Wald eventuell zu laut auftritt.

Bild: © Depositphotos.com / magann

Das neue Naturschutzgesetz schließt den Menschen aus

Ulrike Dietz
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