Arbeitsgelegenheiten für Asylbewerber werden nur mäßig genutzt

: Die Zahl der Asylbewerber, die Arbeitsgelegenheiten wahrnehmen, lag in den vergangenen Jahren meist über 10.000 – angesichts der Zahl der Asylbewerber ist das mäßig. Das geht aus Zahlen des Bundesarbeitsministeriums (BMAS) hervor, über die ntv berichtet.

2018 nahmen demnach 13.325 Menschen, die Asylbewerberleistungen beziehen, eine solche Tätigkeit auf. 2019 waren es 12.320 Menschen, im Jahr darauf 9.320. Im Jahr 2021 nahmen 10.615 Menschen Arbeitsgelegenheiten wahr, 2022 stieg die Zahl auf 17.100. Für 2023 liegen noch keine Zahlen vor.

Unklar ist, ob mehr Asylbewerber die sogenannten 80-Cent- hätten annehmen können. “Wie hoch die Anzahl der bereitgestellten Arbeitsgelegenheiten ist, liegt dagegen nicht vor”, sagte ein BMAS-Sprecher. Damit kann nicht ermittelt werden, wie viele der von den Kommunen geschaffenen Stellen nicht besetzt wurden.

Zum Vergleich: 2018 wurden 185.853 Asylanträge in Deutschland gestellt, 2019 waren es 165.938 und im Jahr darauf 122.170. Danach stieg die Zahl auf 190.816 im Jahr 2021 und 2022 auf 244.132.

Zwischen 2016 und 2020 bestand zudem die Möglichkeit von Arbeitsgelegenheiten im Rahmen der Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen (FIM). Diese waren eine Reaktion auf die große Zahl ankommender . Mit dem wurden 100.000 Teilnehmer pro Jahr angestrebt, doch es stieß nur auf geringes Interesse. “Bereits kurz nach Inkrafttreten der Förderrichtlinie Mitte 2016 wurde klar, dass diese Zielgröße deutlich über dem tatsächlichen Bedarf lag”, heißt es vom BMAS.

2017 lag demnach der Bestand an Teilnehmern im Jahresdurchschnitt bei knapp unter 6.000 und sank bereits 2018 stark auf nur noch etwa 2.500. Im Jahr 2019 betrug die Zahl etwa 1.600, im Jahr darauf nur noch 900. Das Programm lief dann wie geplant zum Jahresende 2020 aus.

Der Landrat des ostthüringischen Saale-Orla-Kreises, Christian Herrgott (CDU), hatte die erneute Debatte um Arbeitsgelegenheiten angestoßen. Er kündigte an, Asylbewerber künftig zur zu verpflichten. Sein Vorschlag basiert auf Regelungen im Asylbewerberleistungsgesetz, die im Prinzip seit 1993 gelten. Die von ihm genannte Aufwandsentschädigung von 80 Cent steht bereits seit 2016 im Gesetz.

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Bildhinweis: Flüchtlinge an einer Aufnahmestelle (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

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