Blaulicht Polizei Bericht Hamburg: Hauptbahnhof: Lebensgefährlicher Gleisaufenthalt – Mann erkennt selbstständig die …

Hamburg:

Nach derzeitigem Ermittlungsstand soll am 03.04.2024 gegen 05:32 Uhr ein Mann (Alter: 40 Jahre) den Gleisbereich im Hamburger Hauptbahnhof betreten haben.

Zum Begehungszeitpunkt fand auf den Gleisen Regelbetrieb statt, sodass folglich jederzeit ein Zug auf den betroffenen Gleisen 12 und 13 hätte verkehren können.

Der deutsche Staatsangehörige überschritt Gleis 12 im Hamburger Hauptbahnhof, um an seine angestrebte Reiseverbindung nach Bremen bei Gleis 13 zu gelangen. Er erkannte dabei selbstständig die Gefahrenlage, dass in den Gleisen Züge verkehren und setzte sich auf einen sogenannten Dienstbahnsteig zwischen den Gleisen 12 und 13.

Die alarmierte Bundespolizei veranlasste umgehend eine Streckensperrung für die Gleise 12 und 13. Zu weiteren bahnbetrieblichen Auswirkungen wie z.B. Zugverspätungen kann die Bundespolizei keine Angaben machen.

Eine Bundespolizeistreife konnte nach der erfolgten Streckensperrung den Mann auf dem Dienstbahnsteig sitzend antreffen und auf den Bahnsteig bei den Gleisen 13 und 14 sicher führen.

Der Betroffene gab an, leicht alkoholisiert zu sein, zeigte jedoch keinerlei alkoholbedingte Ausfallerscheinungen.

In einem Präventionsgespräch über die Gefahren im Gleisbereich zeigte sich der in Geestland wohnhafte 40-Jährige sehr einsichtig und äußerte gegenüber den Bundespolizisten, dass er schnell zu seinem Zug beim Gleis 13 habe laufen wollen, jedoch erkannt habe, dass auch noch Zugverkehr stattfinde. Er habe einen “dummen Fehler” begangen und dann auf dem Dienstbahnsteig auf Hilfe gewartet.

Er musste nach Abschluss der bundespolizeilichen Maßnahmen wieder entlassen werden.

Gegen den Betroffenen wurde ein Ordnungswidrigkeiten-Verfahren (unerlaubter Aufenthalt im Gleisbereich) eingeleitet.

Aus aktuellem Anlass warnt die Hamburger Bundespolizei wiederholt vor leichtsinnigem Verhalten an Bahnanlagen:

“Der Aufenthalt im Gleisbereich ist lebensgefährlich und verboten! Triebfahrzeugführer von Zügen können nicht ausweichen, oftmals sind die Bremswege zu lang, um ein Erfassen von Personen im Gleisbereich noch zu verhindern. Häufig gefährden sich Personen in den Gleisen durch ihr leichtsinniges Verhalten nicht nur selbst, sondern auch Reisende und Helfer.”

WL

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Quellenangaben

Textquelle: Bundespolizeiinspektion Hamburg, übermittelt durch news aktuell
Quelle: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/70254/5748530

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