Müssen Eltern wirklich für ihre Kinder haften?

An jedem Bauzaun ist das Schild „Betreten verboten, haften für ihre “ zu lesen, aber ist das tatsächlich so? Müssen Eltern wirklich für ihre Kinder haften, wenn diese trotz eines Verbots auf der Unsinn machen und dabei Schaden entsteht? Ob die Eltern für ihren Nachwuchs haften müssen, das ist von vielen verschiedenen Faktoren abhängig.

Wurde die Aufsichtspflicht verletzt?

Der Satz: „Eltern haften für ihre Kinder“, stimmt nur bedingt, und zwar nur dann, wenn den Eltern nachgewiesen werden kann, dass sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben. Je nachdem, wie alt die Kinder sind, müssen die Eltern sie nicht mehr ständig beaufsichtigen und wenn der Nachwuchs etwas anstellt, dann wird immer individuell entschieden, ob die Eltern zur Kasse gebeten werden oder nicht. Sollten die Kinder auf einer Baustelle einen Schaden verursacht haben, dann kann es unter Umständen sogar sein, dass den Besitzer des Grundstücks eine Mitschuld trifft, wenn er den Zugang zur Baustelle nicht gut genug gesichert hat.

Konnte das Kind die Gefahr erkennen?

Wenn es zu einem Schaden kommt und der Fall vor einem Gericht landet, dann ist es für den Richter auch maßgeblich, ob die Eltern ihre Kinder gewarnt haben, die Baustelle zu betreten und ob die Kinder vielleicht schon einmal ein ähnliches Grundstück zum Spielen genutzt haben. Wichtig ist auch die Frage, ob die Kinder in der Lage waren, die Gefahren zu erkennen und ob die Eltern ihrer Aufsichtspflicht nachgekommen sind. Wie alt waren die Kinder? Unter Umständen kann es sogar passieren, dass das Kind für den entstandenen Schaden selbst haften muss.

Grundsätzlich gilt, je älter und damit auch einsichtiger und vernünftiger ein Kind ist, umso eher muss es damit rechnen, selbst für den Schaden zu haften. Kinder, die nicht älter als sieben Jahre sind, können für die Schäden, die sie beim Spielen auf einer Baustelle anrichten, jedoch noch nicht verantwortlich gemacht werden.

Bild: © Depositphotos.com / Lopolo

Müssen Eltern wirklich für ihre Kinder haften?

Ulrike Dietz
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