Umfrage: Deutliche Mehrheit darf Diensthandy auch privat nutzen

: Eine deutliche Mehrheit der Berufstätigen in mit Diensthandy darf dieses auch privat benutzen. Wie eine am Montag veröffentlichte des IT-Branchenverbandes Bitkom zeigt, haben 88 Prozent der Beschäftigten die Erlaubnis zur Nutzung des Dienst-Smartphones im privaten Kontext.

Knapp ein Fünftel (18 Prozent) dieser Gruppe nimmt dieses Angebot allerdings nicht wahr. 36 Prozent der Befragten nutzen hingegen ihr privates Handy für dienstliche Angelegenheiten. Sehr unterschiedlich ist dabei die Kostenübernahme geregelt: Bei 64 Prozent findet keine Übernahme durch den Arbeitgeber statt, bei einem Teil (zwölf Prozent) trägt der Arbeitgeber die Kosten für alle beruflich geführten Telefonate, einige beteiligen sich an den Anschaffungskosten der Geräte (elf Prozent). Jeweils sieben Prozent erhalten einen monatlichen Pauschalbetrag beziehungsweise eine monatliche Beteiligung an den Telefongebühren.

Für die Erhebung befragte Bitkom Research telefonisch 1.004 Menschen in Deutschland ab 16 , darunter 780 Smartphone-Nutzer.

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Text-/Bildquelle: Übermittelt durch dts Nachrichtenagentur
Bildhinweis: Geschäftsfrauen mit Smartphone

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