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Am 23.03.2024 um 11:35 Uhr stellten Beamte der Polizeiinspektion Altenburger Land auf der Ortsverbindungsstraße zw. Klausa und Garbus einen verunfallten LKW Peugeot fest. Der Fahrzeugführer des Fahrzeuges befand sich noch vor Ort. Im Rahmen der Unfallaufnhme stellte sich heraus, dass dieser vermutlich unter dem Einfluss von Alkohol sein Fahrzeug geführt hat und einen Verkehrsunfall mir vier beschädigten Verkehrszeichen vrursachte. Ein Atemalkohlvortest erbrachte einen Wert von 2,69 Promille, weshalb eine Blutprobenentnahme angeordnet wurde.
Ein ebenfalls verunfallter PKW VW wurde am 24.03.2024 um 02:10 Uhr über die Rettungsleitstelle mitgeteilt. Der Fahrzeugführer hatte hierbei nach Verlust der Kontrolle über seinen Volkswagen in Zehma einen Zaun und Grundstücksumfriedung beschädigt und Schaden von mehreren tausend Euro verursacht.
Der Fahrzeugführer selbst war zum Feststellungszeitpunkt nicht mehr vor Ort, konnte aber im Nahbereich festgestellt werden. Dieser stand nicht nur unter dem Einfluss von 1,67 Promille Atemalkohol sondern war von der Unfallstelle geflohen und konnte keine gültige Fahrerlaubnis vorweisen. Der 17-jährige Fahrzeugführer hatte an seinem außer Betrieb gesetzten PKW Kennzeichentafeln angebracht, welche dafür nicht ausgegeben waren. Er muss sich nun u.a. wegen Straßenverkehrsgefährdung, Kennzeichenmissbrauch, Verstoß gg. das Pflichtversicherungsgesetz sowie gegen die Abgabenordnung verantworten.
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Textquelle: | Landespolizeiinspektion Gera, übermittelt durch news aktuell |
Quelle: | https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/126720/5742474 |
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