Chris Brown festgenommen – wieder Ärger für den Sänger

Es gibt „Stars“, die kommen einfach nicht aus den Schlagzeilen der Boulevardpresse, und einer dieser „Stars“ ist der US-Sänger Chris Brown. Brown machte weltweit auf sich aufmerksam, als er seine damalige Freundin Rihanna verprügelte, es folgten Anzeigen wegen Diebstahl und immer wieder . Jetzt soll der Sänger seine Frau mit einer „potenziell tödlichen Waffe“ bedroht haben, so die .

14 Stunden Ärger

Wieder einmal musste die Polizei von Los Angeles ausrücken, um Chris Brown in seinem Haus festzunehmen. Eine Frau hatte wohl in Panik den Notruf 911 gewählt und behauptet, Chris Brown habe sie bedroht. Die Beamten rückten aus und durchsuchten das Haus des Sängers, die ganze Aktion dauerte 14 Stunden. Die Dame, die den Notruf gewählt hatte, gab an, zuvor sei im Haus des Sängers gefeiert worden, dann wäre Brown mit einem Hausgast in Streit geraten und die ganze Situation ist wohl eskaliert.

Tumulte bei der Festnahme

Als die Polizei auf dem Grundstück von Chris Brown auftauchte, gab es Tumulte. Die Gäste griffen Fernsehleute an, die die Festnahme des Sängers filmen wollten. Brown selbst gab lässig Interviews, nannte die Polizisten „Idioten“ und beteuerte in den sozialen Netzwerken wie Facebook, Twitter und auf Instagram seine Unschuld.

Chris Brown hat viel Erfahrung

Chris Brown hat bereits einen großen Schatz an Erfahrungen, wenn es um die Polizei und die geht. 2009 griff er seine Freundin Rihanna an und wurde wegen Körperverletzung verurteilt. Fünf Jahre später schlug er einen Mann und musste wegen dieser Handgreiflichkeiten für mehrere Monate hinter Gitter. Erst im März des vergangenen Jahres konnte Chris Brown stolz vermelden, dass er alle seine Bewährungsauflagen erfüllt hat. Wie sich der neuerliche Zwischenfall auf die Strafakte des Sängers auswirken wird, steht noch nicht fest, aber Chris Brown wird wohl wieder vor den Schranken des Gerichts landen.

Bild: © Depositphotos.com / s_bukley

Chris Brown festgenommen – wieder Ärger für den Sänger

Ulrike Dietz
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