GEZ nicht bezahlt – jetzt droht eine Haftstrafe

Der Fall einer 43 Jahre alten Frau aus Brandenburg sorgt bundesweit für Schlagzeilen. Die Frau weigert sich seit nunmehr drei , ihren Rundfunkbeitrag zu bezahlen und der Rundfunk Berlin-Brandenburg möchte endlich seine 309,26 haben. Geplant war eine Pfändung des Kontos der säumigen Zahlerin, aber es stellte sich jetzt heraus, dass das Konto nicht gepfändet werden kann, jetzt droht der Frau eine Haftstrafe.

Der Titel bleibt bestehen

Die Landesrundfunkanstalt will auf jeden Fall hart bleiben und besteht darauf, dass der Betrag eingezogen wird. Dass die Vollstreckung ohne Ergebnis verlaufen ist, ändern nichts, der Titel bleibt weiter bestehen. Wenn es hart auf hart kommt, dann kann der RBB den ausstehenden Betrag auch noch nach 30 Jahren einfordern und das gilt dann natürlich auch für alle Beiträge, die in diesem Zeitraum anfallen.

Informationen nur über das Internet

Die Brandenburgerin hat weder ein noch einen Fernseher, sie informiert sich nach eigenen Angaben nur über das . Schon seit einigen Jahren versucht sie deshalb, sich von der Beitragspflicht befreien zu lassen, bislang aber ohne Erfolg. Das Amtsgericht Brandenburg/Havel hatte schon im August eine Haftstrafe von sechs Monaten verhängt, um die Mutter einer Tochter dazu zu zwingen, ihre Vermögensverhältnisse offen zu legen. Gegen diesen Bescheid legte die 43-jährige Widerspruch ein, weil sie sich nicht dazu zwingen lassen will, über ihre Vermögensverhältnisse Auskunft zu geben.

Potsdam soll entscheiden

Um den Weg doch noch für eine Erzwingungshaft zu ebnen, wurde der Fall jetzt an das Landgericht in Potsdam weitergegeben. Allerdings ist der Bescheid dort noch nicht eingegangen. Sollte die Frau die Haftstrafe antreten müssen, dann hat das mit der eigentlichen „Straftat“ nichts zu tun. Sie ist auch nach der Haft nicht vorbestraft, allerdings ist eine sogenannte Beugehaft eine teure Angelegenheit, denn ein Tag in der Justizvollzugsanstalt kostet 150,- Euro. Für die sechs Monate werden also 27.000 Euro fällig und es sind die Steuerzahler, die dafür aufkommen müssen.

Bild: © Depositphotos.com / alexraths

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Ulrike Dietz
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