Kontovollmacht erteilen – was sollte beachtet werden?

Es sind vor allem ältere oder Menschen, die eine Vollmacht erteilen. Sie haben vielleicht kein Geldinstitut in der Nähe, trauen dem Banking im nicht oder kennen sich mit den neuen Möglichkeiten nicht so gut aus. Indem sie eine Kontovollmacht erteilen, lassen sie zu, dass sich ein Dritter um ihre finanziellen Belange kümmert. Eine solche Vollmacht über das Bankkonto ist eine Vertrauenssache, daher ist es wichtig, sehr genau zu überlegen, wer sich darum kümmert. Was bei Ehepaaren eine Selbstverständlichkeit ist, kann bei Verwandten oder Bekannten jedoch schnell zu einem Problem werden.

Was genau ist eine Bankvollmacht?

Jeder, der eine Bankvollmacht erteilt, bevollmächtigt einen Dritten, in seinem Sinne über alle Bankgeschäfte zu verfügen. Dabei handelt es sich um eine Anordnung in schriftlicher Form, die der Inhaber des Kontos verfassen muss. Mit dieser Vollmacht erlaubt er ausdrücklich, dass ein anderer Mensch Zugriff auf sein Bankkonto hat. Neben dem Ehepartner, einem bereits volljährigen Kind oder einem Verwandten kann das auch eine Bekannte sein, die vielleicht schon seit vielen Jahren mit dem Kontoinhaber vertraut ist.

Mit dieser Kontovollmacht sind folgende Dinge erlaubt:

  • Kontoauszüge sowohl ausdrucken als auch einsehen.
  • Devisen oder Wertpapiere, wie beispielsweise Aktien, kaufen und verkaufen.
  • Überweisungen durchführen.
  • Geld ein- und auszahlen.
  • Gegenüber Gläubigern Schulden anerkennen, ein sogenanntes Saldoanerkenntnis.
  • Über einen Dispokredit, der dem Kontoinhaber eingeräumt wurde, nach Bedarf verfügen.

Eine Kontovollmacht erteilen – wie muss man vorgehen?

Wer eine Kontovollmacht erteilen möchte, muss dies zwar immer in schriftlicher Form erledigen, jedoch nicht von einem Anwalt beglaubigen lassen. Wichtig sind die Unterschrift des Kontoinhabers und die Unterschrift desjenigen, der die Vollmacht bekommt. Normalerweise lassen sich die und Sparkassen mit der Vollmacht auch den Personalausweis oder den Reisepass zeigen. In der Vollmacht muss neben den Namen und Anschriften auch das Geldinstitut genannt werden, bei dem das Konto geführt wird.

Ein Text für eine solche Kontovollmacht könnte wie folgt lauten:

  • Hiermit erteile ich als Vollmachtgeber den genannten Bevollmächtigten, mich bei Geschäften mit dem genannten Bankinstitut zu vertreten. Die Vollmacht erteilen heißt hier: Sie gilt für alle meine bereits bestehenden Konten sowie für die zukünftigen Konten und Depots bei diesem Bankinstitut.Die Kontovollmacht kann sogar eingeschränkt gelten. Dann müsste in der Vollmacht folgender Satz stehen:
  • Der Bevollmächtigte kann Zahlungen sowie Überweisungen nur bis zu einer Summe von …. Euro vornehmen.

Die Vollmacht widerrufen

Eine Kontovollmacht erteilen heißt auch, dass der Inhaber des Kontos die Vollmacht widerrufen kann, und zwar ohne dafür explizite Gründe nennen zu müssen. Ist das der Fall, dann muss der Kontoinhaber sofort sein Geldinstitut über den Widerruf unterrichten. Dies kann in schriftlicher Form erfolgen, sollte aber mündlich passieren. Wer besonders vorsichtig vorgehen möchte, sollte dem Geldinstitut per Einschreiben mit Rückschein mitteilen, dass man die Kontovollmacht widerruft.

Was kann der Bevollmächtigte nicht tun?

Wenn man eine Kontovollmacht erteilen will, wird dem Bevollmächtigten viel Bewegungsfreiheit eingeräumt. Trotzdem gibt es einiges, was der Kontobevollmächtigte nicht darf.

Dazu gehören:

  • Im Namen des Kontoinhabers neue Konten eröffnen.
  • Anderen Personen die Kontovollmacht erteilen.
  • Das Konto bei der Bank kündigen.
  • Das Vollmachtkonto auf ein anderes Konto umschreiben.
  • Kreditkarten oder Debitkarten beantragen.
  • Ein Schließfach bei der Bank einrichten.
  • Im Namen des Kontoinhabers einen Kreditvertrag abschließen.

Die verschiedenen Formen der Bankvollmacht

Stirbt der Kontoinhaber, dann heißt das nicht, dass die Vollmacht automatisch erlischt, sie wird zu einer sogenannten transmortalen Vollmacht. Der Inhaber des Kontos kann aber dafür sorgen, dass die Vollmacht mit seinem Ableben beendet ist, muss es aber nicht. Legt er vielleicht testamentarisch fest, dass der Bevollmächtigte kein Geld mehr vom Konto abheben darf, dann muss die Bank unverzüglich reagieren. In diesem Fall wird der Bank eine prämortale Vollmacht erteilt, wodurch das Konto dann erloschen ist.

Der Inhaber des Kontos kann aber auch dafür sorgen, dass die Vollmacht mit seinem Ableben sofort beendet ist. In diesem Fall muss er den Banken eine prämortale Vollmacht geben und das Bankkonto erlischt.

Neben der transmortalen und der prämortalen Vollmacht gibt es noch die postmortale Bankvollmacht. Diese Vollmacht tritt erst nach dem Tod des Kontoinhabers in Kraft und hat keinen Einfluss auf das Erbrecht. Diese besondere Form vereinfacht die Abwicklung des Erbes deutlich, da der Partner, die Partnerin oder die Kinder schon vor der Erstellung des Erbscheins Zugriff auf die Konten des Verstorbenen haben.

Die Angst vor einem Missbrauch

Viele Menschen sind misstrauisch, vor allem, wenn es um ihr Geld geht. , die allein zu Hause leben, haben nicht immer die Gelegenheit, selbst zum Bankschalter oder zum nächsten Bankautomaten zu gehen. Deswegen erteilen sie Menschen, denen sie vertrauen, Vollmacht über ihr Bankkonto. Vorsichtig ist jedoch immer geboten, wenn man weniger vertrauten Personen eine Kontovollmacht erteilen will. Eine Bankvollmacht ist schließlich kein Freibrief und hat erst recht nichts mit einer Schenkung zu tun. Jeder, der die Vollmacht über das Bankkonto eines anderen Menschen hat, darf nur in dessen Sinne tätig werden und handeln. So darf er das abgehobene Geld nicht behalten oder an ein fremdes Bankinstitut überweisen.

Immer die Kontrolle behalten

Eine Kontovollmacht erteilen heißt ebenfalls, immer die Kontrolle zu behalten. So ist es wichtig, sich zu vergewissern, dass die vom Bankkonto überwiesenen Beträge tatsächlich für den Zweck verwendet wurden, für den sie gedacht waren. Sollten es Unregelmäßigkeiten geben, dann ist es wichtig, die Vollmacht sofort zu widerrufen und alle Konten mit sofortiger Wirkung sperren zu lassen. Ein entsprechender Anruf bei der Filiale kann in diesen Fällen das Schlimmste verhindern. Die Bank weiß dann sofort Bescheid und der Bevollmächtigte kann kein Geld mehr abheben oder Überweisungen tätigen.

Fazit

Wer eine Kontovollmacht erteilen will, sollte auch den Unterschied zwischen einer Kontovollmacht und einer Bankvollmacht kennen. Während eine Bankvollmacht alle Bankgeschäfte mit einbezieht, gilt die Kontovollmacht nur für bestimmte Konten. Ein weiterer wichtiger Punkt ist, dass eine solche Vollmacht über die als unwiderrufliche Bankvollmacht erteilt wird. In diesem Fall ist es nicht mehr möglich, die erteilte Vollmacht zu widerrufen. So etwas kommt allerdings sehr selten vor. Trotzdem kennt die Polizei viele Fälle, bei denen ältere Menschen zu einer solchen Vollmacht überredet wurden, um dann nach kurzer Zeit keinen Cent mehr zu besitzen. Schlimm ist hier schon der Vertrauensbruch, aber auch die Unmöglichkeit des Widerrufs.

Bild: @ depositphotos.com / alexraths

Kontovollmacht erteilen – was sollte beachtet werden?

Ulrike Dietz
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