Nordhausen:
Ein 64-jähriger Nordhäuser wurde Donnerstagabend gleich zweimal von Polizeibeamten fahrenderweise kontrolliert. Zunächst war der Mann im Krug mit seinem Fahrzeug festgestellt worden. Hier wies er eine Alkoholisierung von deutlich über 1 Promille auf. Eine entsprechende Blutprobenentnahme wurde durchgeführt und der Führerschein sichergestellt. Aufgrund der Entziehung des Führerscheins wurde ihm das Führen von Kraftfahrzeugen untersagt – dies verinnerlichte er scheinbar nicht.
Gegen 0 Uhr stellten die Beamten sein Fahrzeug an der Wohnanschrift fest. Auf Nachfragen räumte er ein, dieses nach Hause gefahren zu haben, was ihm zum einen untersagt war und zum anderen stand er noch immer unter dem Einfluss von Alkohol. Also wiederholten sich die polizeilichen Maßnahmen. Nur den Führerschein brauchten die Beamten nicht beschlagnahmen, da dieser bereits amtlich verwahrt war. Den Fahrzeugschlüssel stellten die Polizisten zur Unterbindung weitere Fahrten dennoch sicher.
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Textquelle: | Landespolizeiinspektion Nordhausen, übermittelt durch news aktuell |
Quelle: | https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/126723/5454663 |
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