Hamburg:
Bereits letztes Wochenende stellten Zöllner und Zöllnerinnen des Hauptzollamts Hamburg mehrere Verstöße gegen die Reisefreimengen fest, als sie die ankommenden Reisenden beim Verlassen eines Kreuzfahrtschiffs kontrollierten. “So wurde in 16 Fällen bei Zigaretten und in fünf Fällen bei Alkoholerzeugnissen die jeweilige Freimenge (200 Stück Zigaretten bzw. 1 Liter hochprozentige Spirituosen) nicht eingehalten,” erklärt Pressesprecher Oliver Bachmann. “Ein weiterer Fall betraf die Einfuhr eines hochwertigen Rucksacks, dessen Wert weit über der erlaubten Wertgrenze von 430 Euro lag. In all diesen Fällen wurden jeweils pauschalierte Abgaben und ein Zollzuschlag erhoben. Die Fälle waren damit abgeschlossen.”
In einem weiteren Fall wurde auch eine Dame befragt, ob sie anmeldepflichtige Waren mit sich führen würde. Dies wurde zunächst verneint. Die anschließende Kontrolle ergab in der Handtasche 22 hochwertige Schmuckstücke inklusive einer “Inventory List”, auf der alle Schmuckstücke nebst jeweiligem Verkaufswert – insgesamt knapp 54.000 Euro – aufgelistet waren. Auf diese Feststellung angesprochen, gab die Dame an, die Schmuckstücke seien wegen Reklamationen deutlich weniger wert. Jedoch sollte der korrigierte Wert immer noch knapp 9.700 Euro betragen.
Wegen des Verdachts einer Steuerhinterziehung wurde gegen die 44jährige ein Strafverfahren eingeleitet und die Schmuckstücke sichergestellt. Nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft wurde eine Sicherheitsleistung von 2.000 Euro für die zu erwartende Geldstrafe erhoben. Die Dame konnte danach ihre Reise fortsetzen. Die Bearbeitung des Steuerstrafverfahrens hat das Sachgebiet Ahndung beim Hauptzollamt Hamburg übernommen.
“Die Beispiele zeigen, dass sich die Reisenden leider vielfach nicht ausreichend informieren. Aber über unser Internetseite (www.zoll.de) oder die App “Zoll und Reise ist dies jederzeit ohne großen Aufwand möglich,” so Bachmann.
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