ARD-DeutschlandTREND: Knappe Mehrheit will an der Schuldenbremse festhalten

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ARD-DeutschlandTREND: Knappe Mehrheit will an der Schuldenbremse festhalten

54 Prozent der Deutschen sind dafür, die Schuldenbremse in Deutschland beizubehalten. Vier von zehn (40 Prozent) sprechen sich hingegen dafür aus, sie zu lockern, zum Beispiel für öffentliche Investitionen. Das hat eine repräsentative von infratest dimap unter 1.280 Wahlberechtigten für den ARD-DeutschlandTREND von Montag bis Dienstag dieser Woche ergeben.

Mehrheitlich für die Schuldenbremse sprechen sich die Anhänger von FDP (70 Prozent), AfD (66 Prozent), Union (63 Prozent) sowie BSW (60 Prozent) aus. Unter SPD-Anhängern hingegen überwiegt die Meinung, die Schuldenbremse sollte gelockert werden: 55 Prozent sprechen sich für eine solche Lockerung aus, 40 Prozent sind dagegen. Unter Grünen-Anhängern sind sogar sieben von zehn (70 Prozent) für eine Lockerung, 29 Prozent wollen die Schuldenbremse beibehalten.

Finanzminister Christian Lindner (FDP) hat seine Kabinettskolleg:innen bis zu diesem Donnerstag zu Sparvorschlägen für den Bundeshaushalt 2025 aufgerufen. Nach Meinung der Wahlberechtigten könnte unter anderem beim Bürgergeld gespart werden. Eine knappe Mehrheit (56 Prozent) ist der Meinung, der Staat sollte dafür weniger Geld ausgeben; knapp jeder Dritte (31 Prozent) hält die Ausgaben in diesem Bereich für angemessen und jeder Zehnte (10 Prozent) für zu gering. Bei den Ausgaben für die Integration von Flüchtlingen sieht knapp jeder Zweite (47 Prozent) Sparpotenzial, jeder Dritte (34 Prozent) hält die Ausgaben in diesem Bereich für angemessen, 17 Prozent für zu gering. Anders sieht es beim Blick auf weitere Felder aus: Beim Klima- und Umweltschutz hält eine relative Mehrheit von 39 Prozent die Ausgaben des Staates für angemessen; 38 Prozent sind für höhere Ausgaben in diesem Bereich, jeder Fünfte (21 Prozent) spricht sich für Einsparungen aus. Für die Förderung der hält jeder Zweite (48 Prozent) mehr Ausgaben für nötig. 40 Prozent halten die Anstrengungen aktuell für angemessen, jeder Zehnte (10 Prozent) sieht Sparpotenzial. Auch bei der Verteidigung und Bundeswehr spricht sich jeder Zweite (50 Prozent) für höhere Ausgaben aus. 32 Prozent halten die Ausgaben hier für angemessen, 16 Prozent für zu hoch. Mehrheitlichen Zuspruch für Mehrausgaben gibt es bei der Unterstützung von Familien und Kindern (55 Prozent), Renten und Pensionen (58 Prozenten) und insbesondere der Pflege alter und kranker Menschen (78 Prozent). Auf diesen drei Feldern sieht zugleich kaum ein Wahlberechtigter Sparpotenzial.

Befragungsdaten

– Grundgesamtheit: Wahlberechtigte zur Bundestagswahl in Deutschland

– Fallzahl: 1.280 Befragte

– Erhebungszeitraum: 29. April – 30. April 2024

– Erhebungsverfahren: Zufallsbasierte Telefon- und Online-Befragung

– Schwankungsbreite: 2* bis 3** Prozentpunkte

* bei einem Anteilswert von 10% ** bei einem Anteilswert von 50%

Die Fragen im Wortlaut:

– Geben Sie nun bitte für die folgenden Bereiche an, ob der deutsche Staat dort aus Ihrer Sicht mehr Geld ausgeben sollte, ungefähr gleich viel wie jetzt oder weniger Geld ausgeben sollte.

1. für das Bürgergeld

2. für Renten und Pensionen

3. für Verteidigung und Bundeswehr

4. für die Pflege alter und kranker Menschen

5. für Klima- und Umweltschutz

6. für die Förderung der Wirtschaft

7. für die Integration von Flüchtlingen

8. für die Unterstützung von Familien und Kindern

– Die Schuldenbremse im Grundgesetz verpflichtet den Staat dazu, grundsätzlich nicht mehr Geld auszugeben als er einnimmt. Ausnahmen sind nur in außergewöhnlichen Notlagen erlaubt wie z.B. zuletzt in der Corona-Pandemie. Sind Sie dafür, die Schuldenbremse beizubehalten oder sie zu lockern, z.B. für öffentliche Investitionen?

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Quellenangaben

Bildquelle: Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) beim Buergerdialog anlaesslich 75 Jahre Grundgesetz im Post-Tower der Deutschen Post AG. Bonn, 29.04.2024 / Weiterer Text über ots und www.presseportal.de/nr/6694 / Die Verwendung dieses Bildes für redaktionelle Zwecke ist unter Beachtung aller mitgeteilten Nutzungsbedingungen zulässig und dann auch honorarfrei. Veröffentlichung ausschließlich mit Bildrechte-Hinweis.
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