Dosierungsangabe auf Rezept kann die Arzneimitteltherapiesicherheit verbessern

Berlin:

Seit November 2020 muss auf einer ärztlichen Arzneimittelverordnung die Dosierung – z.B. >>1-0-1<>Dj<< (Dosierungsanweisung vorhanden: ja).

Die Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker (AMK) hat überprüft, wie sich diese Regelung auf die Arzneimitteltherapiesicherheit (AMTS) und damit die Patientensicherheit auswirkt. “Die Angabe der Dosierung auf Rezept war eine langjährige Forderung der Apothekerschaft, um zum Beispiel Wissensdefizite der Patientinnen und Patienten zu ihrer Medikation zu reduzieren”, sagte AMK-Vorsitzender Prof. Dr. Martin Schulz.

Die AMK befragte im Herbst 2023 ihre 588 öffentlichen Referenzapotheken; 318 nahmen an der Umfrage teil. Rund 44 Prozent der befragten Apothekerinnen und Apotheker bestätigten, dass sich durch die Dosierung auf Rezept die AMTS (sehr) verbessert hat. So gelingt die Kontrolle der erforderlichen Packungsgröße oder die Prüfung auf Teilbarkeit der Arzneiform. Entscheidende Voraussetzung hierfür ist aber, dass die Dosierungsangaben korrekt und aktuell sind.

Rund 78 Prozent gaben zudem an, dass durch diese Dosierungsangabe (potenzielle) Medikationsfehler erkannt werden konnten, wie Über- oder Unterdosierungen oder ein falscher Einnahmezeitpunkt. “Apothekerinnen und Apotheker prüfen den Vermerk einer Dosierungsangabe auf Rezept sorgfältig und erkennen hierdurch Risiken, denen dann in Rücksprache mit den Verordnerinnen und Verordnern bzw. den Patientinnen und Patienten begegnet werden kann”, so Schulz.

Jedoch kritisierten die Referenzapotheken auch den Vermerk >>Dj<<, der schätzungsweise auf 50 Prozent (Median) der Rezepte vermerkt wird, obwohl auf Nachfrage bei Patientinnen und Patienten ein Medikationsplan nur selten vorliegt. Apothekerinnen und Apotheker müssen dann notwendigerweise intensiv zur Medikation beraten, um die AMTS nicht zu gefährden.

Schulz: “Erstmals konnten wir mittels Umfrage unter Apotheken belegen, dass eine konkrete Dosierungsangabe auf Rezept die AMTS verbessern kann. Die Angabe >>Dj<< leistet wohl keinen vergleichbaren Beitrag."

Weitere Informationen unter www.abda.de und www.arzneimittelkommission.de

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