Green Fuels und Hybridtechnik fürs Eigenheim

Berlin:

Um die Klimaziele im Gebäudebereich zu erreichen, lässt das Gebäudeenergiegesetz (GEG) eine Vielfalt an Lösungen zu. Dazu zählen Heizungen, die erneuerbare flüssige Brennstoffe nutzen. Langjährige Demovorhaben und das Green-Fuels-Ready-Label für Heizgeräte, Tanks und weitere Komponenten zeigen die Praxistauglichkeit dieser klimaschonenden Alternativen. Doch für den künftig vermehrten Einsatz der Heizöl-Alternativen sollte der Gesetzgeber noch nachbessern. Darauf wies der en2x – Wirtschaftsverband Fuels und bei der IFH/Intherm, Fachmesse für Sanitär, Haus- und Gebäudetechnik in Nürnberg, hin.

“Das neue GEG ermöglicht es, zum Erreichen der Klimaziele auch erneuerbare flüssige und gasförmige Brennstoffe zu nutzen”, so Dr. Ernst-Moritz Bellingen, Leiter Wärmemarkt bei en2x. “Das ist sinnvoll, denn bundesweit gibt es rund 5,1 Mio. Ölkessel und 650.000 Flüssiggasheizungen – und diese Gebäude lassen sich nicht alle ohne Weiteres auf einen anderen Energieträger wie Strom oder Fernwärme umstellen.” Das GEG verpflichtet Hausbesitzende jedoch, beim Einbau neuer Heizkessel für flüssige Energieträger nach einer Übergangsfrist anteilig einzubinden. Das kann durch Hybridtechnik als Kombination aus Öl- oder Flüssiggas-Brennwertheizung und Wärmepumpe erfolgen. Ebenso können die Vorgaben durch Einbau eines neuen Brennwertgeräts und den Einsatz von Brennstoffen mit dem erforderlichen Anteil erneuerbarer Komponenten erfüllt werden. Dieser Anteil erhöht sich laut Gesetz im Laufe der Jahre schrittweise von 15 auf 65 Prozent. Ab 2045 werden dann 100 Prozent erneuerbare Energien Pflicht sein.

“Flüssige Brennstoffe haben zahlreiche Vorteile. Vor allem die einfache individuelle Lagerung wird von vielen Kundinnen und Kunden geschätzt”, so Bellingen. Ölheizungsanlagen, Tanks und weitere Heizungskomponenten, die das Green-Fuels-Ready-Label tragen, können bis zu 100 Prozent mit erneuerbaren flüssigen Brennstoffen, also auch in Mischungen mit fossilen flüssigen Brennstoffen, betrieben werden. “Dennoch macht es natürlich weiterhin Sinn, den Brennstoffbedarf zu senken.” Dazu gehöre zumeist der Einbau von Hybridtechnik zur Nutzung von Umwelt- oder Solarwärme, aber auch eine verbesserte Gebäudedämmung – abhängig vom jeweiligen Objekt. Beim Einsatz erneuerbarer Fuels könne künftig auf eine bestehende und bewährte Infrastruktur zurückgegriffen werden. Hier bestehe jedoch noch Optimierungsbedarf seitens des Gesetzgebers. “Bei Ölheizungen wird der Einsatz von Green Fuels bislang angerechnet, wenn sie exakt an jeden einzelnen Haushalt geliefert werden. Das ist kompliziert und verteuert unnötig die Belieferung. Besser wäre es, wenn nicht jeder individuell bestellte erneuerbare Anteil ausgeliefert werden muss, sondern neben dieser physischen auch eine bilanzielle Erfüllung ermöglicht wird. Dabei wird sichergestellt, dass die erneuerbare Menge, wie bei Erdgas und Strom, in den Wärmemarkt eingebracht wird, unabhängig von der einzelnen Lieferung.” Mehr zu den Zukunftsperspektiven von Ölheizungen unter www.zukunftsheizen.de/heizung/aktuelles.

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Bildquelle: Erforderlicher Anteil erneuerbarer Energien bei der Heizungsmodernisierung, gemäß Gebäudeenergiegesetz (GEG, 2024). / Weiterer Text über ots und www.presseportal.de/nr/159634 / Die Verwendung dieses Bildes für redaktionelle Zwecke ist unter Beachtung aller mitgeteilten Nutzungsbedingungen zulässig und dann auch honorarfrei. Veröffentlichung ausschließlich mit Bildrechte-Hinweis.
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