Hamburg:
Am 07.04.2024 gegen 13:50 Uhr befand sich eine unberechtigte Person im Gleisbereich des Hamburger Hauptbahnhofs.
In diesem Zusammenhang leitete die Bundespolizei umgehend Fahndungsmaßnahmen ein.
Reisende konnten Hinweise zu der Person geben. Daraufhin kontrollierte die Bundespolizei zwei Männer im Bahnhofsumfeld.
Im Rahmen der Identitätsfeststellung wurde ermittelt, dass gegen einen der kontrollierten Männer ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Hamburg vorlag.
Der 60-jährige Deutsche wurde wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz gesucht und hatte eine Geldstrafe in Höhe von 1.440 Euro noch nicht bezahlt.
Der Mann wurde zum Bundespolizeirevier am Hauptbahnhof gebracht, wo er gegenüber den Beamten angab, das Geld nicht aufbringen zu können.
Ein angeforderter Amtsarzt stellte die Hafttauglichkeit fest.
Der 60-Jährige wurde nach Abschluss der bundespolizeilichen Maßnahmen einer Haftanstalt zur Verbüßung einer Restfreiheitsstrafe von 144 Tagen zugeführt.
Ob sich der Festgenommene im Gleisbereich aufgehalten hat, wird derzeit ermittelt.
RH
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