Steuerzahlerbund erwartet starken Anstieg der Wohnnebenkosten

Berlin: Hauseigentümer und Mieter müssen 2023 deutlich mehr für Wasser, Müllabfuhr und Grundsteuer bezahlen als noch im Vorjahr. Das geht aus einer Datenerhebung des Bundes der Steuerzahler (BdSt) zu den 16 Landeshauptstädten hervor, über die das Nachrichtenportal T-Online berichtet.

Demnach stiegen die Wohnnebenkosten in am stärksten: Für einen Musterhaushalt werden dort insgesamt 122 Euro mehr fällig als noch im Jahr 2022. Auch in den meisten anderen Landeshauptstädten erhöhten sich die Preise. Einzige Ausnahme bilden (Rückgang um 24 Euro) und (keine Veränderung). Grundsätzlich sind die Unterschiede groß: Im westlichen Teil Berlins zahlten die Bürger im Jahr 2023 mit knapp 2.301 Euro die höchsten Gebühren, im thüringischen Erfurt mit 1.523 Euro die niedrigsten – gefolgt von Schwerin sowie .

Im Durchschnitt lagen die Wohnnebenkosten in den deutschen Landeshauptstädten bei 1.880 Euro im Jahr. In der Gesamtentwicklung seit dem Jahr 2016 zeigt sich ein ähnlicher Trend: Während Erfurter im Schnitt 30 Euro weniger Wohnnebenkosten zahlen, stiegen die Kosten in den restlichen Landeshauptstädten spürbar an. Spitzenreiter ist hier die Stadt Hannover: Im Jahr 2023 müssen die Einwohner der Stadt 357 Euro mehr als noch im Jahr 2016 zahlen. landet mit 233 Euro auf dem zweiten Platz, gefolgt von München mit knapp 228 Euro mehr Wohnnebenkosten als noch 2016.

Der BdSt sieht die Kostensteigerung der Wohnnebenkosten kritisch. “Der Staat ist ein wesentlicher Wohnkostentreiber – die Menschen dürfen keinesfalls weiter belastet werden”, sagte BdSt-Präsident Reiner Holznagel dem Nachrichtenportal T-Online. Für seine Berechnung hat der BdSt die Wohnnebenkosten in allen 16 Landeshauptstädten für die Jahre 2016 bis 2023 erhoben. Dazu wurde sich an den Gebühren für einen Musterhaushalt von drei Personen orientiert, die in einem 120 Quadratmeter großen Einfamilienhaus mit 300 Quadratmeter Grundstücksfläche in städtischer Randlage leben.

Konkret berücksichtigte der Verein die Wasserentgelte, die Abfall-, Schmutzwasser- und Niederschlagswassergebühren, die Grundsteuer sowie der Rundfunkbeitrag.

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