Berlin: Das Bundesfinanzministerium (BMF) plant offenbar nicht mit einer Verlängerung des gesenkten Umsatzsteuersatzes auf Gas über das kommende Frühjahr hinaus. “Nach der Gesetzeslage ist die Regelung bis zum 31. März 2024 befristet”, sagte ein BMF-Sprecher in Berlin der dts Nachrichtenagentur.
Der Gesetzgeber hatte mit dem “Gesetz zur temporären Senkung des Umsatzsteuersatzes auf Gaslieferungen über das Erdgasnetz” aufgrund des Anstiegs bei den Energiekosten infolge des Ukraine-Kriegs den Umsatzsteuersatz für Gas- und Wärmelieferungen von 19 Prozent auf sieben Prozent abgesenkt. Das hatte nach Angaben von Statistikern die ohnehin schon hohe Inflation etwas gebremst, da Energiekosten einen vergleichsweise hohen Anteil an den Verbraucherausgaben haben. Mit dem Auslaufen der Regelung im Frühjahr droht dann der umgekehrte Effekt.
Quellenangaben
Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch dts Nachrichtenagentur |
Bildhinweis: | Neue Gasheizung (Archiv) |
Kontakt:
Newsroom: | |
Pressekontakt: | Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH Mansfelder Straße 56 06108 Halle (Saale) Deutschland |
- Champions League: Bayern verspielen Vorsprung gegen Real Madrid - 8. Mai 2024
- Bayern verpassen Einzug ins Champions-League-Finale - 8. Mai 2024
- US-Börsen zur Wochenmitte uneinheitlich – Öl teurer - 8. Mai 2024