Bauernverbände verlangen Inflationszuschlag bei Tierwohlabgabe

Berlin: Der Deutsche Bauernverband (DBV) will eine höhere “Tierwohlabgabe” als ursprünglich von der Expertenkommission “Kompetenznetzwerk Nutztierhaltung” vorgeschlagen. “Die Borchert-Kommission hatte für den Umbau der gesamten seinerzeit konkrete Vorschläge gemacht”, sagte DBV-Generalsekretär Bernhard Krüsken den Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Donnerstagausgaben). “Da diese Vorgaben im Zuge des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes mittlerweile noch erhöht worden sind und wir zusätzlich inflationsbedingte Kostensteigerungen haben, bedarf es hier einer Neukalkulation.”

Auch der Bundesvorsitzende der Arbeitsgemeinschaft bäuerliche (AbL), Martin Schulz, sprach sich für eine höhere Abgabe aus. “Die Höhe sollte sich am Vorschlag der Borchert-Kommission plus Inflationszuschlag orientieren. Das bedeutet in der Endstufe mindestens 40 Cent pro Kilo Fleisch”, sagte Schulz.

“Die Hauptkosten entfallen nicht auf den Umbau der Ställe, sondern auf die Mehrarbeit in den Ställen, die eine artgerechte Tierhaltung erfordert”, erklärte er. Für die Umbauten und bessere Tierhaltung brauchten die Bauern 4 Milliarden pro Jahr – und dies über die nächsten 20 Jahre.

Eine Tierwohlabgabe sei notwendig, um die Stallumbauten und den höheren Aufwand für die Tierhaltung mitzufinanzieren. “Wenn wir den Umbau der Tierhaltung wollen und weiterhin Fleisch aus Deutschland wollen, kommen wir an diesem Weg nicht vorbei. Ohne Tierwohlabgabe ist dies nicht möglich. Der Markt regelt dies nicht alleine”, so Schulz. Das Bundeslandwirtschaftsministerium hatte zuvor ein Konzept zur Einführung eines sogenannten “Tierwohlcents” den Fraktionen der Ampel-Regierung vorgelegt.

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) fordert, dass eine Tierwohlabgabe an Bedingungen geknüpft und zeitlich begrenzt werden müsse. Verbraucher müssten “sich darauf verlassen können, dass der Aufpreis, den sie zahlen, auch an der richtigen Stelle ankommt”, sagte die VZBV-Vorständin Ramona Pop den Funke-Zeitungen. Die Zahlungen sollten daher nur an die Landwirte gehen, die “nachweislich für mehr Tierwohl in ihren Ställen sorgen”, so Pop.

Die Tierwohlabgabe dürfe nicht zu einer dauerhaften finanziellen Belastung für Verbraucher werden. “Die Abgabe ist sinnvoll, um den Umbau der Tierhaltung zu unterstützen, allerdings zeitlich beschränkt”, so die Verbraucherschützerin. “Langfristig müssen sich am Markt kostendeckende bilden.”

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