Leonberg:
In der Nacht von Mittwoch auf Donnerstag (09.05.2024) betätigte ein 43 Jahre alter Reisender mehrfach die Notbremse einer S-Bahn am Bahnhof Leonberg ohne einen hierfür erforderlichen Rechtfertigungsgrund zu besitzen.
Am gestrigen Donnerstag war der deutsche Staatsangehörige zunächst mit einer S-Bahn der Linie S6 in Richtung Weil der Stadt gefahren und wollte diese bisherigen Ermittlungen zufolge am Leonberger Bahnhof verlassen. Der 43-Jährige verließ den Zug jedoch bei dessen Halt am Bahnsteig 2 nicht, sondern soll stattdessen kurz nach der Abfahrt die Notbremse des Zuges mehrfach betätigt haben. Nachdem der Zug noch am Bahnsteig zum Halten gekommen war, verließ der in Leonberg wohnhafte Mann die S-Bahn, wurde jedoch noch in der Unterführung von einer vor Ort anwesenden Streife der Bundespolizei festgestellt und einer Kontrolle unterzogen. Da er für die Betätigung der Notbremse keinen entsprechenden Rechtfertigungsgrund vorweisen konnte, wird nun gegen ihn wegen des Verdachts des Missbrauchs von Notrufen ermittelt. Die Bundespolizei weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass Notbremsen nur mit einem entsprechenden Rechtfertigungsgrund gezogen werden dürfen und ein Missbrauch strafbar ist.
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