Bonn (dts Nachrichtenagentur) – In der Auseinandersetzung um die korrekte Zinsberechnung in Sparverträgen hat die Finanzaufsicht Bafin Widersprüche von Sparkassen und Genossenschaftsbanken zurückgewiesen. Die Geldhäuser hatten sich über Musterverfahren gegen eine Allgemeinverfügung der Bafin gewehrt.
Der für Wertpapieraufsicht zuständige Bafin-Exekutivdirektor Thorsten Pötzsch sagte dem “Handelsblatt”: “Wir haben unsere Rechtsauffassung auch Anfang dieser Woche noch einmal im Widerspruchsbescheid für die sechs Musterverfahren bekräftigt.” Wie sie bereits in ihrer Allgemeinverfügung vom Sommer 2021 festgestellt habe, “ist die Bafin mit der Art und Weise, wie viele Kreditinstitute mit ihren Prämiensparern umgehen, nicht einverstanden”, sagte Pötzsch. Mit der Allgemeinverfügung will die Aufsichtsbehörde Kreditinstitute dazu zwingen, Inhaber von Prämiensparverträgen über unwirksame Zinsklauseln zu informieren und im Fall falscher Zinsklauseln Nachzahlungen zuzusagen. 1.156 und damit etwa 70 Prozent aller deutschen Kreditinstitute haben Widerspruch gegen die Bafin-Allgemeinverfügung eingelegt.
Sparkassen und Genossenschaftsbanken hatten die Widersprüche in sechs Musterverfahren gebündelt. Sie können nun gegen den Bafin-Bescheid vor dem Frankfurter Verwaltungsgericht klagen. Der Streit dreht sich um die richtige Zinsberechnung für lang laufende Sparverträge, in der Regel für so genannte Prämiensparverträge von Sparkassen. Es dürfte weit mehr als eine Million solcher Verträge geben.
Die theoretisch möglichen Rückzahlungen könnten sich auf hohe Milliardenbeträge belaufen.
Foto: Bafin, über dts Nachrichtenagentur
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