Der Senat muss auf Beschluss des Abgeordnetenhauses einmal jährlich einen “Bericht über die Wahrnehmung von Vorkaufsrechten” vorlegen. Am Dienstag war es wieder so weit, bereits zum fünften Mal wurde der Bericht vorgestellt, in dem die Entwicklung von Vorkaufsrechten in sozialen Erhaltungsgebieten – in Berlin besser bekannt als Milieuschutzgebiete – nachzulesen ist.
Erwartungsgemäß fiel die Bilanz für das Jahr 2021 bescheidener aus als in den Vorjahren, denn das Bundesverwaltungsgericht hatte die in Berlin übliche Vorkaufsrechtspraxis im November weitgehend gekippt.
In dem 19-seitigen Bericht werden detailliert alle Vorkäufe und die Zahl der geschlossenen Abwendungsvereinbarungen in den Jahren 2015 bis 2021 aufgelistet – fein säuberlich aufgeteilt auf die jeweiligen Bezirke. Zudem erfährt man, für wen die Bezirke das Vorkaufsrecht jeweils ausgeübt haben, ob für landeseigene Wohnungsunternehmen, Genossenschaften oder auch Stiftungen.
Was aus dem Bericht leider nicht hervorgeht, sind die Kosten, die dem Land Berlin dadurch entstanden sind. Berlin kauft zwar selbst keine Häuser, ist aber durch Eigenkapitalzuführungen an städtische Wohnungsbaugesellschaften und Förderung von Wohnungsgenossenschaften finanziell durchaus beteiligt.
Auf Nachfrage heißt es bei der für den Bericht zuständigen Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, dass für die Finanzen der Finanzsenator verantwortlich sei und deshalb im Hause kein vollständiger Überblick über die eingesetzten Mittel vorliege.
In Senatskreisen soll aber die Rede von 486 Millionen Euro im Zeitraum von 2015 bis 2021 sein. Transparenz sieht anders aus. Wer dem von der FDP regelmäßig erhobenen Vorwurf der Steuermittelverschwendung wirkungsvoll begegnen will, sollte da tunlichst nachbessern.
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