München/Karlsruhe: Bayern will gegen den Länderfinanzausgleich vor das Bundesverfassungsgericht ziehen. Das Landeskabinett fasste am Dienstag den Beschluss, einen Antrag auf abstrakte Normenkontrolle gegen die derzeitige Ausgestaltung des bundesstaatlichen Finanzkraftausgleichs einzureichen.
Zur Begründung hieß es, dass Bayern als mit Abstand größtes “Zahlerland” seit Jahren mehr als die Hälfte des gesamten Ausgleichsvolumens schultere und allein im Jahr 2022 einen Betrag in Höhe von knapp zehn Milliarden Euro leistete. Insgesamt habe Bayern seit Inkrafttreten des bundesstaatlichen Finanzausgleichssystems etwa 3,4 Milliarden Euro erhalten, aber über 108 Milliarden Euro geleistet. “Solidarität und Eigenverantwortung” müssten sich im Ausgleichssystem künftig wieder “die Waage halten”, so die Landesregierung. Es sei eigentlich Aufgabe des Bundesgesetzgebers, auf die “besorgniserregende Schieflage” im Ausgleichssystem zu reagieren, dieser handele aber trotz der “enormen finanziellen Belastung” Bayerns nicht.
Nachdem sich bei maximal fünf “Zahlerländern” gegenüber minimal elf “Nehmerländern” eine Lösung auf dem Verhandlungswege im Länderkreis “unrealistisch” erscheine, sei der Weg über den Normenkontrollantrag für Bayern “alternativlos”, um zu einem “fairen und ausgewogenen Ausgleichssystem” zurückzukehren, hieß es weiter. Bayern hatte bereits 2013 gemeinsam mit Hessen gegen den Länderfinanzausgleich geklagt. Die Klage war aber 2017 nach Zugeständnissen des Bundes zurückgezogen worden.
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