EU-Richtlinie: Werneke will Reform des Mindestlohn-Gesetzes

: Verdi-Chef Frank Werneke hat die Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns auf 14 im Jahr 2024 durch die Bundesregierung und eine Reform des Mindestlohn-Gesetzes gefordert. “Es gibt eine EU-Richtlinie für einen Mindestlohn. Sie schreibt einen Mindestlohn bei 60 des mittleren Einkommens vor, das sind in knapp 14 Euro”, sagte Werneke der “Rheinischen Post” (Samstagausgabe).

“Deswegen ist es notwendig, dass die Bundesregierung erneut eingreift und den Mindestlohn in einem eigenständigen Schritt auf 14 Euro anhebt, wirksam im kommenden Jahr”, sagte der Gewerkschafts-Vorsitzende. Die Mindestlohnrichtlinie der EU macht keine Vorschriften zur genauen Höhe des Mindestlohns, sondern verpflichtet zu einer regelmäßigen Überprüfung der Höhe anhand von Referenzwerten. Als Beispiele für mögliche Orientierungsrahmen nennt die Richtlinie 60 Prozent des Bruttomedianlohns oder 50 Prozent des Bruttodurchschnittslohns. Genauso könnte aber die Höhe des Nettomindestlohns bei 50 bis 60 Prozent des Nettodurchschnittslohns liegen oder an der Armutsgrenze, der Kaufkraft oder anderen Werten ausgerichtet werden. Werneke kritisierte, die Empfehlung der Mindestlohn-Kommission, den Mindestlohn 2024 nur auf 12,41 Euro zu erhöhen, sei ein Affront für alle Beschäftigten, die den Mindestlohn beziehen. “Ich sehe nicht, dass wir es an der Spitze der Arbeitgeberverbände mit konstruktiven Kräften zu tun haben, die die Lebensrealität der breiten Masse der arbeitenden Bevölkerung wahrnehmen wollen”, sagte Werneke. Es sei aber Aufgabe der Bundesregierung, für einen Mindestschutz der arbeitenden Bevölkerung zu sorgen. Deshalb müsse die Ampel auch das Mindestlohn-Gesetz reformieren. “Die Regierung muss das Gesetz daher so ändern, dass die Kommission eine neue Mindestvorgabe bekommt, die der EU-Richtlinie entspricht: Die Empfehlung der Mindestlohn-Kommission muss jedes Jahr mindestens bei 60 Prozent des mittleren Einkommens in Deutschland liegen. Andernfalls muss der Staat eingreifen”, sagte Werneke.

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