Berlin: Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) will Patienten über das konkrete Leistungsspektrum der einzelnen Krankenhäuser künftig sehr viel genauer informieren. “Mit der von der Bundesregierung geplanten Transparenzoffensive soll ein unabhängiges Transparenzverzeichnis aufgebaut werden, bei dem mehrstrukturierte und patientenrelevante Informationen abrufbar sein sollen, als bisher für die Öffentlichkeit zugänglich sind”, heißt es in der Antwort seines Ministeriums auf eine Kleine Anfrage der Unionsfraktion, über die die “Rheinische Post” in ihrer Samstagausgabe berichtet.
Neben der Darstellung der Leistungsgruppen solle die Zuordnung zu Levels Patienten “eine niedrigschwellige Einschätzung ermöglichen, wie das Leistungsspektrum an dem betreffenden Krankenhausstandort grundsätzlich einzuordnen ist, das heißt ob eher komplexe Eingriffe oder eine Grund- und Regelversorgung erbracht werden”, heißt es in dem Papier. Bund und Länder hatten sich im Juli grundsätzlich über eine Krankenhausreform zum 1. Januar 2024 geeinigt, allerdings hatten die Länder die Einteilung der Kliniken in drei Level (Leistungsstufen) abgelehnt. Lauterbach beharrte aber darauf, die Idee der Einteilung der Kliniken in drei Level in einem eigenen “Transparenzgesetz” aufrechtzuerhalten. Dazu heißt es in der Antwort des Ministeriums: “Vorgesehen sind Level der Stufen 1 bis 3 sowie eigene Level für Fachkrankenhäuser und sektorenübergreifende Versorger (Level F und Level 1i).” Die für das Level 3 normierten Voraussetzungen sollten eine umfassende Versorgung von Patienten sichern. Krankenhäuser, die dem Level 2 zugewiesen werden, sollen eine erweiterte Versorgung von Patienten sicherstellen. “Level 1n-Krankenhäuser sollen die Basisversorgung inklusive der Notfallmedizin leisten”, so das Ministerium. CSU-Gesundheitspolitiker Stephan Pilsinger kritisierte die Transparenzoffensive als teuer und überflüssig. “Bereits jetzt haben wir eine hohe Datentransparenz im stationären Bereich”, so Pilsinger. Patienten könnten sich zum Beispiel “sehr gut auf der Homepage des Deutschen Krankenhausverzeichnisses über Leistungsangebote, Personal, Ausstattung und Qualitätsparameter informieren”. Warum es nun ein neues Gesetz für ein “neues Online-Portal mit mehr Kosten, mehr Aufwand und mehr Bürokratie braucht, ist mir schleierhaft”, sagte der CSU-Abgeordnete.
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