Regierung sieht bei Kindergrundsicherung staatliche “Bringschuld”

: Die sieht bei der Antragsstellung zur eine staatliche “Bringschuld”. Es werde eine “neue Mechanik aufgesetzt, mit der der Staat zum Servicedienstleister für die Familien werden soll”, sagte eine Sprecherin des Bundesfamilienministeriums am Mittwoch in Berlin.

Geplant sei, dass ihr Kind anmelden, dann Kindergrundsicherung beantragen und ihr Einverständnis geben, dass Daten zwischen den abgeglichen werden. “Und mehr müssen die Eltern dann nicht tun”, so die Sprecherin weiter. Diese Zustimmung sei notwendig, “aber in dem Ziel, das Verfahren so einfach wie möglich zu gestalten, soll die einmalige Antragstellung ausreichen”. Mit der am Mittwoch im Kabinett beschlossenen Kindergrundsicherung will die Bundesregierung bisherige Leistungen bündeln und so die Beantragung vereinfachen.

Familien sollen künftig direkt vom Familienservice über mögliche Ansprüche informiert werden.

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Bildhinweis: Mutter mit zwei Kindern (Archiv)

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