Bonn: Der Aufbau einer Nationalreserve an Masken und Medikamenten droht an der weiterhin fehlenden Rechtsgrundlage zu scheitern. Das ergibt sich aus einem Bericht des Bundesrechnungshofs, über den der Spiegel in seiner aktuellen Ausgabe berichtet.
Demnach sollte es für die Maskenreserve des Bundes schon 2022 ein Gesetz geben, mit dem der Bund in die Beschaffung von Schutzgütern einsteigen darf; derzeit ist das Ländersache. “Ob eine rechtliche Verankerung erfolgt, ist noch nicht entschieden”, heißt es nun vom Rechnungshof. Das Gesundheitsministerium macht laut Bericht das Innenministerium verantwortlich, das eine dafür notwendige Verfassungsänderung “aktuell nicht aktiv weitertreibe”. Das Innenministerium wiederum spielt auf Anfrage den Ball zurück: Vorbereiten müsse die Verfassungsänderung das Gesundheitsministerium; solange von dort nichts komme, sei man nicht zuständig.
Bisher sind in der Nationalreserve 245 Millionen übrig gebliebene Masken aus der Pandemiezeit eingelagert, die sukzessive entsprechend dem Haltbarkeitsdatum vernichtet werden. Weitere Beschaffungen, so das Gesundheitsministerium, scheiterten auch daran, dass der Finanzminister “bislang keine Haushaltsmittel zugewiesen” habe. Zudem habe der Haushaltsausschuss des Bundestags eine Prüfung verlangt, ob Bundesdepots nötig und wirtschaftlich seien. Die Prüfung laufe noch, ohne dass ein Ende absehbar sei.
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Bildhinweis: | Frau mit Schleier und FFP-2-Maske (Archiv) |
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