Berlin: Viele Flüchtlinge arbeiten trotz Erlaubnis nicht

Berlin: Ein Großteil der Asylbewerber und Menschen mit einer Duldung in Berlin hat das , einer Beschäftigung nachzugehen – aber nur wenige von ihnen haben eine oder machen eine . Das geht aus Zahlen des Landesamts für Einwanderung (LEA) hervor, über die der „Tagesspiegel“ berichtet.

Demnach ist es mit Stand 30. Juni 99,4 Prozent aller Berliner Asylbewerber mit einer Aufenthaltsgestattung erlaubt gewesen, einer Beschäftigung nachzugehen. Auch 88 Prozent der Menschen mit einer Duldung in Berlin durften einer Arbeit nachgehen. Für die restlichen besteht ein Beschäftigungsverbot. Menschen aus beiden Gruppen brauchen, um einen Arbeitsvertrag abschließen zu können, eine Erlaubnis der Ausländerbehörde.

Bevor diese ausgestellt wird, muss die Agentur für Arbeit die Arbeitsbedingungen der jeweiligen Stelle prüfen. Das gilt für alle Asylbewerber und Geduldeten, die kürzer als vier Jahre im Land sind. Nach einem für vier Jahre ununterbrochenen erlaubten, geduldeten oder gestatteten Aufenthalt in dürfen Asylbewerber oder Geduldeten ohne Einschränkung und Extra-Erlaubnis arbeiten. Ausgeschlossen sind Personen, die aus einem als sicher deklarierten Herkunftsstaat kommen.

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Von den 11.662 Berliner Asylbewerbern mit Aufenthaltsgestattung, die weniger als vier Jahre im Land sind, waren den Zahlen des LEA nach mit Stand 30. Juni etwa zehn Prozent in einer Beschäftigung oder Ausbildung. Bei den 10.795 Geduldeten, die unter vier Jahre hier sind, gingen etwa acht Prozent arbeiten oder machten eine Ausbildung. Nimmt man die Gesamtzahl aller Geflüchteten mit Duldung und Aufenthaltsgestattung, verändert sich der Anteil. Laut Zahlen der Bundesagentur für Arbeit aus dem Frühjahr waren etwa sechs Prozent aller Berliner Geduldeten und über 20 Prozent der Menschen mit Aufenthaltsgestattung in Arbeit.

Auch hier ist die Mehrheit also nicht in Arbeit. Der Direktor des Landesamtes für Einwanderung (LEA), Mazanke, nennt als Haupthürde fehlende Sprachkenntnisse und lange Verfahrenslaufzeiten für die Anerkennung mitgebrachter beruflicher Abschlüsse beziehungsweise das Fehlen solcher Abschlüsse.

Quellenangaben

Text-/Bildquelle: Übermittelt durch dts Nachrichtenagentur
Bildhinweis: Flüchtlingsunterkunft Tempelhof (Archiv)

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