Karlsruhe (dts Nachrichtenagentur) – Der Rechtswissenschaftler und frühere Vorsitzende Richter am Bundesgerichtshof, Thomas Fischer, zeigt sich vom Urteil des Bundesverfassungsgerichts über die sogenannte Bundesnotbremse wenig überrascht. Es gehe um eine “ganz normale Abwägungsfrage”, sagte Fischer dem Nachrichtenportal Watson.
In einer Notlage dieses Ausmaßes und mit diesen Gefahren seien “auch recht erhebliche Eingriffe in grundrechtlich geschützte Bereich zulässig und sogar geboten”. Da der deutsche Rechtsstaat ein sozialer Rechtsstaat sei, habe er auch die Pflicht, aktiv für das Wohlergehen seiner Bürger zu sorgen. “Ein überlastetes Gesundheitssystem, die Gefahr hunderttausender von Toten und Schwerstkranken und langfristig Geschädigten kann kein Staat, der für seine Bürger verantwortlich ist, einfach hinnehmen und als `Schicksal` abtun”, sagte Fischer. Die bisherigen Eingriffe waren seiner Ansicht nach maßvoll, erforderlich und verhältnismäßig.
“Selbstverständlich ist nach meiner Ansicht eine allgemeine Impfpflicht ebenso verfassungsgemäß wie es ein `harter Lockdown` für 4 Wochen wäre”, sagt der Rechtswissenschaftler. Weiter führt Fischer aus: “Man darf sich von ein paar Schreihälsen und Angsthasen nicht ins Bockshorn jagen lassen. Das sind die ersten, die harte Maßnahmen fordern, wenn es um die `Freiheiten` der jeweils anderen geht. Die meisten Menschen halten auch an roten Ampeln an, gehen nicht auf zu dünnes Eis und klettern nicht trotz Verbots auf vereiste Felsen. Wer es nicht tut, ist halt doof und zahlt ein paar hundert Euro Geldbuße. So ist das mit der Gefahrenabwehr.”
Foto: Thomas Fischer, über dts Nachrichtenagentur
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