Karlsruhe (dts Nachrichtenagentur) – Das Bundesverfassungsgericht hat eine weitere Verfassungsbeschwerde gegen die sogenannte Bundesnotbremse zurückgewiesen. Die Untersagung der Öffnung von Gaststätten durch die Bundesnotbremse zur Eindämmung der Corona-Pandemie sei nicht zu beanstanden, teilten die Karlsruher Richter am Dienstag mit.
Auch die vorübergehende Beschränkung des Betriebs der Gaststätten auf die Auslieferung und den Außer-Haus-Verkauf von Speisen und Getränken als Maßnahme zur Pandemiebekämpfung sei verfassungsrechtlich gerechtfertigt gewesen. Der Gesetzgeber habe den ihm zustehenden Entscheidungs- und Gestaltungsspielraum auch insoweit nicht überschritten, so das Bundesverfassungsgericht (Beschluss vom 23. März 2022, 1 BvR 1295/21).
Foto: Geschlossenes Restaurant, über dts Nachrichtenagentur
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