Karlsruhe (dts Nachrichtenagentur) – Im Prozess um den Mord am Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke hat der Bundesgerichtshof (BGH) das Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt bestätigt. Der BGH wies am Donnerstag alle Revisionen zurück.
Demnach seien keine Rechtsmängel festgestellt worden. Das OLG hatte den Hauptangeklagten Stephan E. im Januar 2021 wegen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt, die besondere Schwere der Schuld festgestellt und die Anordnung der Sicherungsverwahrung des Angeklagten vorbehalten. Von einem weiteren Vorwurf – versuchter Mord und gefährliche Körperverletzung zulasten eines Asylbewerbers – hatte es ihn freigesprochen. Den weiteren Angeklagten Markus H. hatte das Gericht wegen illegalen Waffenbesitzes zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten verurteilt.
Hinsichtlich des Vorwurfs der Beihilfe beim Lübcke-Mord gab es einen Freispruch. Gegen das Urteil hatten sowohl die Angeklagten als auch der Generalbundesanwalt Revision eingelegt. Während sich die Angeklagten gegen ihre Verurteilung wendeten, beanstandete der Generalbundesanwalt die Teilfreisprüche beider Angeklagten, und dass die Sicherungsverwahrung des Angeklagten E. lediglich vorbehalten wurde. Weiter griffen Lübckes Ehefrau sowie seine beiden Söhne als Nebenkläger den Teilfreispruch des zweiten Angeklagten an.
Auch der Asylbewerber, den E. angegriffen haben soll, wendete sich als Nebenkläger gegen den Teilfreispruch. Lübcke war im Juni 2019 auf der Terrasse seines Wohnhauses erschossen worden. Hintergrund war dem Vernehmen nach ein rechtsextremistisches Motiv – sowohl Stephan E. als auch Markus H. waren Teil der rechten Szene.
Foto: Bundesgerichtshof, über dts Nachrichtenagentur
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