Berlin: Nach einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg verstößt die derzeitige Klimaschutzpolitik der Bundesregierung gegen geltendes Recht. Das Gericht gab am Donnerstag Klagen der Deutschen Umwelthilfe und des BUND statt.
Die Bundesregierung wurde dazu verurteilt, ein Sofortprogramm nach dem geltenden Klimaschutzgesetz zu beschließen, welches die Einhaltung der festgelegten Jahresemissionsmengen der Sektoren Gebäude und Verkehr für die Jahre 2024 bis 2030 sicherstellt. Eine Revision gegen das Urteil ist möglich. Die Bundesregierung hatte zuletzt bereits eine Änderung des Klimaschutzgesetzes auf den Weg gebracht, die keine Sofortprogramme in einzelnen Sektoren mehr nötig machen würde – die Reform wurde aber noch nicht im Bundestag beschlossen. Das Gericht stellte jetzt fest, dass die Bundesregierung aufgrund der festgestellten Überschreitungen an zulässigen Treibhausgas-Emissionen in den Sektoren Gebäude und Verkehr zu einem Beschluss über ein Sofortprogramm verpflichtet ist. Das zuletzt beschlossene Klimaschutzprogramm 2023 erfülle nach Auffassung des Senats nicht die Anforderungen an ein Sofortprogramm, so das Gericht.
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Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch dts Nachrichtenagentur |
Bildhinweis: | Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (Archiv) |
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