Bayern will bei Sexualstraftaten Speicherfristen verlängern

: Der bayerische Justizminister Georg Eisenreich (CSU) dringt auf eine Verbesserung der Möglichkeiten, Sexualstraftaten zu verfolgen. Laut eines Berichts der “Frankfurter Allgemeinen Zeitung” will der CSU-Politiker seine Kollegen auf der bevorstehenden 94. der Justizminister für eine Beschlussvorlage , wonach die Aufbewahrungs- und Speicherfristen bei Ermittlungsverfahren wegen Sexualstraftaten auf jeweils zehn Jahre verlängert werden sollen.

Derzeit werden Akten zu eingestellten Ermittlungsverfahren fünf Jahre aufbewahrt. Im Zentralen Staatsanwaltschaftlichen Verfahrensregister (ZVS) sind Einstellungen sogar nur zwei Jahre gespeichert. Diese Rechtslage kann nach Eisenreichs Worten “die Strafverfolgung von Sexualdelikten erschweren”. Strafverfolgungsbehörden erhielten teilweise erst spät und zu unterschiedlichen Zeitpunkten Kenntnis von den Vorwürfen.

Deshalb benötigten die Ermittler auch Zugriff auf ältere Ermittlungsakten, sagte Eisenreich der FAZ.

Quellenangaben

Text-/Bildquelle: Übermittelt durch dts Nachrichtenagentur
Bildhinweis: Das Strafgesetzbuch in einer Bibliothek

Kontakt:

Newsroom: dts Nachrichtenagentur
Pressekontakt: Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH

Mansfelder Straße 56

06108 Halle (Saale)

Deutschland

Bayern will bei Sexualstraftaten Speicherfristen verlängern

Deutsche Textservice Nachrichtenagentur
×