Aigner warnt vor neuer Abtreibungsdebatte

München: Die CSU-Politikerin Ilse Aigner warnt vor einer Änderung des sogenannten Abtreibungsparagrafen 218, die derzeit von einer Kommission im Auftrag der Bundesregierung beraten wird. Eine öffentliche Debatte darüber, wie sie vor allem von jüngeren Feministinnen eingefordert und geführt wird, halte sie “für ausgesprochen gefährlich”, sagte Aigner der “”.

“Es gibt ein hohes Risiko, dass der gesellschaftliche Kompromiss aufgekündigt und die Debatte ähnlich extrem geführt würde wie in anderen Ländern”, sagte die Präsidentin des bayerischen Landtags, die auch bei einer kirchlichen Beratungsinstitution engagiert ist. Aigner sprach sich klar dafür aus, Abtreibungen weiter im Strafgesetzbuch zu belassen. “Mit dem Beratungsgespräch haben wir eine relativ einfache Möglichkeit gefunden, einen Abbruch straffrei zu stellen. Nur so ist es gelungen, eine damals erbittert geführte Debatte zu befrieden.”

Die weit überwiegende Mehrheit der Bevölkerung halte den Paragrafen 218 zudem für richtig. Derzeit berät eine von der Bundesregierung eingesetzte Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin über eine Veränderung des entsprechenden Abschnitts. Laura Dornheim, die auch Verfasserin eines Buchs zum Thema Schwangerschaftsabbruch ist, fordert dagegen, die bestehende Regelung zu ändern: “Der Paragraf 218 muss weg. Schwangerschaftsabbrüche sollten in endlich generell straffrei sein.”

Der Ausdruck “ungeborenes Leben” sei seit den Siebzigerjahren “ein Kampfbegriff.” Er mache Frauen “zum Feind ihres eigenen Körpers.” Viele Menschen wüssten nicht, dass der Abbruch immer noch ein Straftatbestand ist. “Darum geht es mir. Abtreibungen stehen im Gesetzbuch im selben Abschnitt wie Mord und Totschlag. Das degradiert Frauen und sorgt dafür, dass das Thema immer noch stigmatisiert ist.”

Die Kommission aus 18 interdisziplinären Experten hatte sich im März konstituiert. Eine von zwei Arbeitsgruppen befasst sich mit der Möglichkeit, Schwangerschaftsabbrüche anders als bislang auch außerhalb des Strafgesetzbuchs zu regeln.

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